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Folgeschäden nach 32 Jahren durch Fahrradunfall , Gemeinde haftete

3. Mai 2019 19:24 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


22:54

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.10.1985 schlug ich mir mit 14 Jahren bei der Eröffnung der BMX-Bahn unseres damaligen Dorfes durch einen Fahrradunfall u.a. die 4 Schneidezähne aus. Die Gemeinde musste für Behandlungskosten haften. Nun, gut 32 Jahre später, retardieren die wiedereingepflanzten Zähne, laut jetzigen Zahnärzten Folgeschäden des damaligen Unfalls, müssen entfernt und durch Implantate ersetzt werden, was sehr teuer wird, da alle im Frontzahnbereich liegen.
Bis auf eine Unfallanzeige liegen mir leider keine Schriftstücke dazu vor. Mein lang verstorbener Vater sagte mir, sollte jemals irgendetwas an den Zähnen gemacht werden, müsste die Gemeinde die Kosten tragen, daher nehme ich an, es gab evtl. ein Urteil o.ä.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde hieß es lapidar, es habe einen Wasserschaden gegeben und sie hätten keine Unterlagen.
Der KSA (Kommunaler Schadenausgleich) bezieht sich auf § 199 Abs.2 BGB und die 30jährige Verjährungsfrist, aber nicht auf irgendeine Akte, Urteil oder ähnliches zu meinem Fall.
Gibt es noch irgendeine Chance, herauszufinden, ob ich noch Ansprüche habe oder ein Gerichtsurteil existiert oder muss ich das so hinnehmen?

3. Mai 2019 | 20:17

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Auch Urteile sind längstens für 30 Jahre lang gültig. Es wäre daher also nur dann nicht verjährt, wenn das Verfahren länger als zwei Jahre gedauert hätte, was allerdings unwahrscheinlich ist. Akten bei Gericht könnte es noch geben, da manche Fristen 30 Jahre betragen. Insofern könnten Sie bei dem örtlichen Amts- und Landgericht nachfragen (wo der Unfall passierte).

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, können wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Mai 2019 | 20:34

Vielen Dank, Dr. Hoffmeyer - verstehe ich es richtig, auch wenn es ein Urteil gab, welches Folgeschäden lebenslang mit einbeziehen würde, wäre es auch verjährt und ich habe nach 32 Jahren keinen Anspruch mehr?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Mai 2019 | 22:54

Sehr geehrter Fragesteller,

30 Jahre nach der Rechtskraft des Urteils wären die Ansprüche hieraus verjährt. Es käme daher auf die Rechtskraft an.

Sie könnten zwar behaupten, dass es sich hierbei um einen neuen Sachverhalt handele, der das Ereignis erneut entstehen ließe, allerdings würde ich Ihnen dieses Risiko nicht ohne Rechtsschutz empfehlen, aus den o.g. Gründen und der Schwierigkeit der Beweisführung mangels Unterlagen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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