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Flugverlegung

| 19. September 2024 19:40 |
Preis: 40,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Ich habe über Miles and More am 12. Dezember einen Prämienflug mit Discover Airlines ( gehört zur Lufthansa) von Las Vegas nach Frankfurt gebucht. Lufthansa teilt mir jetzt mit, dass der Flug jetzt am 15. Dezember stattfinden soll. Die Frage ist, wer zahlt das Hotel und weitere Kosten oder habe ich einen Anspruch darauf dass ich auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht ( KLM oder British ) werden kann. Habe ich überhaupt Rechte, falls ja gegen wen?

19. September 2024 | 23:09

Antwort

von


(369)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Ihrem Fall handelt es sich um eine Änderung des Flugdatums für einen Prämienflug, der über das Miles & More Programm gebucht wurde.

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie bei einer Annullierung oder erheblichen Änderung des Flugplans Anspruch auf eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Erstattung des Ticketpreises. Da es sich um einen Prämienflug handelt, könnte die Erstattung allerdings in Form von Meilen erfolgen.

Wenn der Flug um mehrere Tage verschoben wird, haben Sie Anspruch auf Unterstützungsleistungen, die auch die Kosten für eine Hotelunterbringung und Verpflegung umfassen können. Diese Ansprüche richten sich gegen die ausführende Fluggesellschaft, in diesem Fall Discover Airlines bzw. Lufthansa.

Auch bei Prämienflügen gelten die Fluggastrechte, jedoch können die spezifischen Bedingungen des Miles & More Programms zusätzliche Einschränkungen oder Regelungen enthalten. Es ist wichtig, die Prämienbedingungen zu überprüfen, um festzustellen, ob es besondere Regelungen für Umbuchungen gibt.

Sie sollten sich direkt an Lufthansa bzw. Discover Airlines wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung über die Umbuchung und die angebotenen Unterstützungsleistungen. Bewahren Sie alle Belege und Korrespondenzen auf, um Ihre Ansprüche nachweisen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


Bewertung des Fragestellers 21. September 2024 | 00:46

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