Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ja, die Erfassung dieser Daten ist zulässig, wenn eine Rechtfertigungsgrundlage dafür vorliegt. Diese kann entweder in der Einwilligung des Kunden bestehen (dann ist es dauerhaft sicher) oder aber in einem berechtigten Interesse. Das berechtigte Interesse würde aktuell in diesem Fall anerkannt werden, diesbezüglich kann sich aber die Rechtslage in Zukunft ändern. Die Einwilligung kann über eine Checkbox vom Kunden eingeholt werden, bevor die Daten erfasst werden.
Anbei ein möglicher Text (basierend auf der Einwilligung) für die Datenschutzerklärung:
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Speicherung von digitalen Fingerprints bei Bestellungen
Wenn Sie bei uns eine Bestellung tätigen, werden digitale Fingerprints gespeichert. Diese Daten umfassen Folgendes:
- Handytyp
- Betriebssystem
- exakter Längen- und Breitengrad
- (weitere Daten bitte ergänzen, die von Ihnen erhoben werden)
Die Daten werden für eine Dauer von 3 Jahren ab Bestellung gespeichert.
Diese Daten können Ihnen als Personen zugeordnet werden. Die Verwendung dieser Daten dient der Vorbeugung von rechtsmissbräuchlichen Bestellungen und zum Nachweis, welche Person die Bestellung aufgegeben hat.
Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich aus unserem berechtigten Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. f) DSGVO und Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. a) DSGVO.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort,
Meine Kunden sind Existenzgründer, also B2B Kunden. Daher finden Sie nur den Link zur Datenschtzbestimmung im Bestellvorgang. Ich würde die Einwilligung somit auslassen. Wie Sie beschreiben ist dies möglich, da ich ein bereichtigtes Interesse dazu habe, da es immer wieder Kunden gibt die behaupten Sie hätten nicht bestellt, wir dann auf Rechnung liefern und die Leistung manchmal nicht bezahlt bekommen.
Wenn ich Sie recht verstanden habe übernehme ich Ihre Passegen und passe den letzten Satz wie folgt an "Der Zweck der Verarbeitung ergibt sich aus unserem berechtigten Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. f) DSGVO."
Bin ich damit auf der rechtssicheren Seite auch vor Gericht?
Beste Grüße
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Genau dann passen Sie die Klausel so an. Damit Sind Sie gegen über gewerblichen Kunden sicher.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Genau dann passen Sie die Klausel so an. Damit Sind Sie gegen über gewerblichen Kunden sicher.
Viele Grüße
Alexander Dietrich