Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Die erwähnten Figuren von Lego und Playmobil werden regelmäßig durch das Markenrecht und Urheberrecht geschützt sein.
Wenn Sie die Figuren zu kommerziellen Zwecken in einem Film ohne entsprechende Genehmigung nutzen wird dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Weiterhin kommt in diesem Fall – auch ohne Verwendung des Namens Lego oder Playmobil – eine Verletzung der Markenrechte in Betracht (Rufausbeutung).
Soweit mir bekannt ist verteidigt z.B. Lego seine Schutzrechte auch durchaus aktiv, daher ist bei Verletzungen im Bereich der Urheber- oder Markenrechte mit rechtlichen Schritten zu rechnen.
Sie müssen daher bei diesen Firmen mit einer Rechtsverfolgung und mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen, wenn Sie einen Film ohne entsprechende Genehmigung vertreiben.
Unabhängig davon mögen die Rechteinhaber durchaus aus Werbegründen ein Interesse an der Verwendung der Figuren in einem Film haben.
Daher würde ich Ihnen aus den o.g. Gründen empfehlen vor der Verwendung um eine entsprechende Genehmigung bei den Rechteinhabern nachzusuchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
21. Februar 2024
|
17:05
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: