Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Fahren ohne Brille Eintrag Führerschein 01

11. November 2011 08:24 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Verkehrskontrolle. Brille nicht getragen bzw nicht dabei, da ich das Auto meiner Frau benutzt habe. Meldung der Polizei an die Führerscheinstelle.
Was habe ich für eine Strafe zu erwarten ?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Ihre Angaben verstehe ich dahin, dass Ihr Führerschein den Eintrag enthält, dass Sie ein Kfz nur mit Brille fahren dürfen.

Dies ist eine zulässig Auflage, die die Fahrerlaubnisbehörde treffen kann, wenn jemand wegen Sehschwäche nur bedingt zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist (§ 23 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung).

Das Fahren ohne Brille trotz entsprechender Auflage ist eine Ornungswidrigkeit nach § 75 Nr. 9 Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz.

Für diese Ordnungswidrigkeit ist im Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 25,-- € vorgesehen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER