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Ex Frau zahlt die Rate für Bankfinanz. nicht mehr

19. August 2008 14:04 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Ex Frau hat im Jahr 2004 ein Auto finanziert, ich habe als Bürge unterschrieben. Wir haben uns ein Jahr später getrennt, sind seit 2007 geschieden. Ende 2007 teilte sie mir dann mit, daß sie die Raten für das Fahrzeug nicht mehr zahlen könne... Ein paar tage später hatte ich dann Post von der Bank im Briefkasten, die forderten mich auf, den zwischenzeitlich entstandenen Rückstand zu begleichen und die Raten weiter zu zahlen.
Ich habe den Rückstand beglichen, ließ die Rate etwas reduzieren und zahle derzeit jeden Monat die Rate.
Das Fahrzeug steht inzwischen auf meinem Grundstück, weißt erhebliche Mängel auf. Meine ExFrau hat sich auf meine nachrichten nicht gemeldet. Sie hatte mir vor ein paar Monaten mitgeteilt, daß sie Insolvenz anmelden müsse, was aber bis heute nicht passiert ist (ich vermute das war ein Bluff).

Meine Frage:
Wie kann ich meine ExFrau belangen? (ich habe in diesem Jahr ca. 2.500 Euro an raten gezahlt, muß zudem noch die Kosten der Reparatur übernehmen (ca. 2.000 Euro).

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich ein Anwalt aus der Region +- 40 km um 56729 meldet, dem ich alle erforderlichen Unterlagen zur Durchsetzung aushändigen kann. Vielen Dank schon jetzt!

19. August 2008 | 14:50

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Leistet der Bürge (Sie) an den Gläubiger (Bank) auf die Verbindlichkeit des Schuldners (Ex-Frau) geht in dieser Höhe der Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf den Bürgen über, § 774 BGB . Nach Ihren Schilderungen haben Sie 2.500,00 € Raten geleistet.

Ab wann Sie diesen Anspruch gegenüber Ihrer Ex-Frau geltend machen können, könnte nach einer Prüfung des Bürgschaftsvertrages beantwortet werden. Zudem wäre beachtlich, ob dieser Vertrag bzw. das Auto Gegenstand des Auseinandersetzung im Rahmen der Scheidung gewesen war.

Ob Sie zudem die Kosten der Reparatur (2.000,00 €) geltend machen können sodann hängt davon ab, aus welchem Grund diese entstanden sind bzw. aus welchem Grund Sie diese bezahlt haben oder bezahlen werden. Dies wird aus Ihrer Schilderung nicht ganz deutlich. Gerne können Sie diesbezüglich die kostenlose Nachfragefunktion zur näheren Schilderung benutzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen. Beachten Sie dabei auch, dass Sie die Kosten für eine (gerichtliche) Geltendmachung vorzulegen haben. Sie sollten daher zugleich berücksichtigen, dass diese Kosten bloße Insolvenzforderungen wären, sollte Ihre Ex-Frau tatsächlich Insolvenz anmelden.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Die notwendigen Unterlagen bzw. Angaben könnten in Ihrem Fall auch per Fax oder Post ausgetauscht werden. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

www.ra-freisler.de
www.kanzlei-medizinrecht.net
Tel.: 06131 / 333 16 70
mail@ra-freisler.de




Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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