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Erwerb von anabolen Steroiden

8. April 2014 20:09 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


21:28

Person X hat vor ein paar Wochen in einem Internetshop 5 Schachteln mit Tamoxifen bestellt. Der Handel wurde so abgewickelt, dass Person X zunächst per E-mail eine Anfrage stellte, anschließend Kontaktinformationen erhalten hat, ein Geldpaket geschickt hat (an eine Packstation) und im Gegenzug die 5 Schachteln Tamoxifen erhalten hat (an die private Adresse) . Nach dieser Tat entschloss sich Person X 30 Ampullen Testosteron mit 250 mg pro ml zu bestellen sowie 2 Schachteln Clomifen. Enthalten in dem Paket waren jedoch nur 5 Ampullen Testosteron, da das Paket offensichtlich beschädigt wurde und der Inhalt wahrscheinlich gestohlen wurde oder beschlagnahmt wurde. Person X hat jedoch keinerlei Briefe des Zolls erhalten oder sonstiges.Verschickt wurde das ganze aus D.
1. Ist hier von einer Beschlagnahmung auszugehen?
Person X nahm nochmal Kontakt per Mail auf, um "wieder" zu bestellen und zwar 30 Ampullen Testosteron.
Person X wurde sich jedoch in der Zwischenzeit klar, dass das ganze strafrechtlich geahndet werden könnte und vernichtete die bereits erhaltene Ware und löschte den gesamten E-mail Verlauf. Da mittlerweile auch die Web-Adresse des Shops nicht mehr aufgerufen werden kann, befürchtet nun Person X erhebliche Konsequenzen. Es sind jedoch wie vorhin erwähnt sämtliche Produkte weggeworfen worden.
Was für Konsequenzen hat Person X zu erwarten?
Wie sollte Person X weiter vorgehen?

8. April 2014 | 20:50

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

von einer Beschlagnahme ist nach Ihrer Schilderung nicht auszugehen. Denn dann hätten Sie ganz gewiss schon etwas vom Zoll gehört.

Sofern Person X ermittelt werden kann, kann diese Person schlimmstenfalls davon ausgehen, dass ein Durchsuchungsbefehl erlassen wird.

Neben der Ware wird dann auch die Beschlagnahme des Rechners eine Möglichkeit sein.

Bestenfalls wird gar nichts passieren, wenn der shop sich selbst aufgelöst hat.

Wie Person X vorgehen soll, hängt davon ab, was Person X letztlich will:

Will X "reinen Tisch machen", kann X sich selbst anzeigen.

Will X keine Bestrafung riskieren und ist die Ungewissheit das kleinere Übel, sollte Person X gar nichts machen. Denn niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuzeigen.

Was gemacht werden sollte, hängt also zunächst vom Willen der Person X ab. Dabei werden die Gesamtumstände eine Rolle spielen, auch mögliche Voreintragungen, berufliche Konsequenzen etc. .


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 8. April 2014 | 20:55

Was für Konsequenzen sind denn zu erwarten wenn der E-mail Verlauf den Ermittlungsbehörden vorliegt jedoch ja sämtliche Produkte vernichtet wurden wie oben geschildert? Zusätzlich ist noch zu sagen, dass Person X ein Student ist und nicht vorbestaft oder sont etwas. Es handelt sich auch nicht um Doping für den Wettkampf-Bereich.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2014 | 21:28

Sehr geehrter Ratsuchender,

es kommt zunächst nicht darauf an, ob die Produkte zwischenzeitlich vernichtet worden sind.

Es wird für die Konsequenzen darauf ankommen, ob noch von einer geringen Menge der Produkte auszugehen ist.

Dazu ist ist bei Tamoxifen die Grenze bei 600 mg, bei Testosteron 1500 mg und bei Clomifen 509 mg.

Übersteigen die Mengen diese Grenzen, werden Konsequenzen zu erwarten sein. Es wird voraussichtlich dann eine Geldstrafe in Betracht kommen.

Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, rate ich dringend einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

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