Sehr geehrter Ratsuchender,
von einer Beschlagnahme ist nach Ihrer Schilderung nicht auszugehen. Denn dann hätten Sie ganz gewiss schon etwas vom Zoll gehört.
Sofern Person X ermittelt werden kann, kann diese Person schlimmstenfalls davon ausgehen, dass ein Durchsuchungsbefehl erlassen wird.
Neben der Ware wird dann auch die Beschlagnahme des Rechners eine Möglichkeit sein.
Bestenfalls wird gar nichts passieren, wenn der shop sich selbst aufgelöst hat.
Wie Person X vorgehen soll, hängt davon ab, was Person X letztlich will:
Will X "reinen Tisch machen", kann X sich selbst anzeigen.
Will X keine Bestrafung riskieren und ist die Ungewissheit das kleinere Übel, sollte Person X gar nichts machen. Denn niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuzeigen.
Was gemacht werden sollte, hängt also zunächst vom Willen der Person X ab. Dabei werden die Gesamtumstände eine Rolle spielen, auch mögliche Voreintragungen, berufliche Konsequenzen etc. .
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Was für Konsequenzen sind denn zu erwarten wenn der E-mail Verlauf den Ermittlungsbehörden vorliegt jedoch ja sämtliche Produkte vernichtet wurden wie oben geschildert? Zusätzlich ist noch zu sagen, dass Person X ein Student ist und nicht vorbestaft oder sont etwas. Es handelt sich auch nicht um Doping für den Wettkampf-Bereich.
Sehr geehrter Ratsuchender,
es kommt zunächst nicht darauf an, ob die Produkte zwischenzeitlich vernichtet worden sind.
Es wird für die Konsequenzen darauf ankommen, ob noch von einer geringen Menge der Produkte auszugehen ist.
Dazu ist ist bei Tamoxifen die Grenze bei 600 mg, bei Testosteron 1500 mg und bei Clomifen 509 mg.
Übersteigen die Mengen diese Grenzen, werden Konsequenzen zu erwarten sein. Es wird voraussichtlich dann eine Geldstrafe in Betracht kommen.
Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, rate ich dringend einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg