Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu dem von Ihnen genannten Thema existiert weder eine gesetzliche Regelung, noch Rechtsprechung, dafür ist diese Fragestellung einfach zu neu (es ist aber eine wie ich finde berechtigte und sehr gute Frage).
In einem solchen Fall muss man als Jurist mit dem Arbeiten was man hat. Es müssen also Gesetze ausgelegt und vergleichbare Rechtsprechung herangezogen werden.
Da es auch hier im Kern um den Versand von Newlettern per E-Mail , also nach der Rechtsprechung um Werbung im weitesten Sinne geht, ist die hierzu ergangene Rechtsprechung heranzuziehen.
Hiernach gilt meiner Einschätzung nach das Double-Opt-In Verfahren, so dass alleine die von Ihnen angedachte Facebook Authentification leider nicht ausreichen wird.
Beim Double-Opt-In Verfahren muß der Kunde ja gerade explizit (und aktiv) bestätigen, dass er den Newsletterbezug wünscht. Das ist bei dem von Ihnen angedachten Modell aber gerade nicht der Fall, so daß nach Sinn und Zweck der Verbraucher schützenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 7 UWG
) das Double-Opt-In auch hier weiter gilt.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichem Gruß von der Nordsee
23. Juli 2014
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09:39
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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