Sehr geehrter Ratsuchender,
da ich den Inhalt des Testamentes nicht kenne, kann ich nur dringend anraten wie folgt:
Schauen Sie, wer hier alles Erbe geworden ist, nur Sie oder auch andere. Mit Kenntnis des Todesfalls und des Testamentes haben Sie nur eine sechswöchige Frist, das Erbe vor dem zuständigen Nachlassgericht auszuschlagen. Das sollte dann, aber auch nur dann getan werden, wenn der Nachlas überschuldet ist.
Am besten, Sie lassen sich mit dem Testament umgehend fachkundig beraten. Der Teufel steckt hier im Detail, so daß Sie ganz alleine diese Problematik eigentlich nicht angehen sollten.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Meine Frage war wie ich nun weiter vorgehen soll?
Wir sind 4 Geschwister und im Erbvertrag festgelegt.
Frage ist wie geht das nun weiter nach der Eröffnungsniederschrift im Testamentsverfahren?
Es wurde bis jetzt nichts angegeben was das Erbe alles ist.
Bekomme ich hier nun noch weiter eine Zusendung vom Gericht?
Oder was muss ich nun tun?
Mfg
Sehr geehrter Ratsuchender,
die vier Geschwister müssen sich nun selber um eine Bestandsaufnahme des Erbes kümmern. Es biete sich an, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen, um die Übersicht zu bekommen.
Bei Gericht können Sie einen Erbschein beantragen, damit erkennen Sie aber gewisser massen auch das Erbe an. Vom Gericht kommt von alleine leider nichts mehr. Lediglich das Testament wurde dort scheinbar aufbewahrt und verlesen.
Das Gericht hat keine Verpflichtung den Erben gegenüber, die Abwicklung der Erbschaft zu betreuen oder diesbezüglich Ratschläge zu erteilen.
MFG
Fricke
RA