Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Falls Sie sich selbst der Polizei "stellen", wird dies unter Umständen strafmildernd berücksichtigt, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, wovon ich aber aufgrund Ihrer Schilderung nicht ausgehe, da Sie ja "ungewollt" diese Dateien heruntergeladen haben.
Nur bei einer im Raum stehenden Steuerhinterziehung gehen Sie straffrei aus, wenn Sie eine sog. Selbstanzeige erstatten!
Sie sollten sich als einzige Vorkehrung Ersatzkopien Ihres Daten- bzw. Kundenbestandes anlegen, so dass, falls Ermittlungen gegen Sie gestartet werden, Sie nichtsdestotrotz ungehindert weiter arbeiten könnten.
Rechtssicher können Sie dies in der Zukunft nur abwenden, in dem Sie unbekannte Dateien nicht downloaden und die einschlägigen Website nicht besuchen.
RA Hermes
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