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Ermittlungsverfahren aufgrund eines Internet-Downloadlinks

7. Mai 2007 01:28 |
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Internetrecht, Computerrecht


Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

Gegeben sei folgendes Szenario:

Person P stößt im Internet (z.B. Foren, Chats, Junk-Mail) auf einen Hyperlink (Downloadlink), der auf der Seite eines File-Hosting-Services die betreffende Datei anfordert. Person P (angemeldeter Premium-Nutzer des betreffenden File-Hosters) lädt die Datei (Archiv, unverfänglicher Dateiname) aus Neugier herunter - nach dem Download (und dem Entpacken des Archivs) stellt sich heraus, dass es sich bei dem Material um illegale Inhalte (Kinderpornographie) handelt.

Person P ist schockiert und löscht sowohl die Dateien umgehend, als auch den Cache und die History des Internetbrowsers.

Nach einigen Tagen beginnt Person P sich Sorgen zu machen, dass bei einer Beanstandung dieser Datei beim Hoster (europäisches Unternehmen) ihre Realdaten als Downloader herausgegeben werden. Befürchtet wird insbesondere ein Ermittlungsverfahren, das zur Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung der vorhandenen EDV führt.

Person P ist als IT-Einzelunternehmer auf die vorhandene Hardware und den Datenbestand angewiesen - eine komplette Beschlagnahmung (auch aller Datenträger) würde (abgesehen von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen) zum Verlust fast aller Kunden und zu existenzbedrohendem Verdienstausfall führen.

Meine Frage: Wie sollte (oder kann) Person P verfahren, um das geschilderte Szenario abzuwenden bzw. abzumildern? Folgende Möglichkeiten scheinen gegeben:

- Selbstanzeige / Schilderung des Vorfalls (Wird ein Ermittlungsverfahren wahrscheinlich nicht beeinflussen). Problem hierbei: Der genaue Ursprung des Links sowie die eigentliche Link-URL sind nicht mehr bekannt.

- Versuch, durch Abmeldung beim File-Hoster den persönlichen Datensatz löschen zu lassen (rechtlich/moralisch Fragwürdig?)

- Anzeige der Inhalte direkt beim Filehoster (kann ggf. erst zur Auslösung eines Verfahrens führen).


Zusatzfrage: Wenn die Bedenken von Person P zutreffen, ist die Methodik "lade anonym illegale Inhalte ins Netz und verleite eine ungeliebte Person zum "arglosen" Download" nicht generell geeignet, Personen einen erheblichen Schaden zuzufügen? Wie kann dieses Risiko auch zukünftig rechtssicher abgewendet werden?

Vielen Dank für die Bearbeitung und Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Falls Sie sich selbst der Polizei "stellen", wird dies unter Umständen strafmildernd berücksichtigt, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, wovon ich aber aufgrund Ihrer Schilderung nicht ausgehe, da Sie ja "ungewollt" diese Dateien heruntergeladen haben.
Nur bei einer im Raum stehenden Steuerhinterziehung gehen Sie straffrei aus, wenn Sie eine sog. Selbstanzeige erstatten!
Sie sollten sich als einzige Vorkehrung Ersatzkopien Ihres Daten- bzw. Kundenbestandes anlegen, so dass, falls Ermittlungen gegen Sie gestartet werden, Sie nichtsdestotrotz ungehindert weiter arbeiten könnten.
Rechtssicher können Sie dies in der Zukunft nur abwenden, in dem Sie unbekannte Dateien nicht downloaden und die einschlägigen Website nicht besuchen.

RA Hermes

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