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Erklärung bzw Aktualisierung der Personaldaten

8. April 2022 11:01 |
Preis: 48,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


15:25

Guten Tag,
ich habe von meinem Arbeitgeber oben genanntes Schreiben erhalten. Unter anderem wird folgende Frage gestellt:
Steht ihr Ehegatte in einem Beschäftigungsverhältnis?
Seit wann? Angestellter? Arbeiter? sonst.AN? Anwärter mit Dienstbezügen? Beamter?
Arbeitgeber des Ehegatten? Anschrift der Besoldungsstelle
Öffentlicher Dienst?
Kirchlicher Dienst?
Vollbeschäftigt? teilzeitbeschäftigt? Stundenzahl? Erhält der Ehegatte einen Familienzuschlag (Verheiratetenanteil)? Oder eine entsprechende Leistung? Wenn ja, wie hoch und welcher Tarifvertrag?
Ebenfalls wird nach dem geschiedenen Ehemann gefragt.

Zum Schluss soll ich natürlich bestätigen, dass ich alles vollständig und richtig angegeben habe. Das ich meinem Arbeitgeber alles schriftlich sofort anzeige und wenn ich, aufgrund von unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Anzeige zu viel Geld erhalten habe, diese zurückzahlen muss.
Meine Arbeitergeber ist kirchlich und ich habe keine guten Erfahrungen diesbezüglich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich die Fragen zum Ehegatten/geschiedenen Ehegatten so nicht beantworten muss, da er weder im Kirchendienst noch Beamter ist - also keine weiteren Zuschläge bekommt.

8. April 2022 | 11:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Arbeitgeber darf nur personenbezogene Daten erheben, die für die Aufnahme, Beendigung oder Durchführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses relevant sind. In Bezug auf Zuschläge wie Familienzuschlag oder Ortszuschlag kann z.B. die Beschäftigung im öffentlichen Dienst durchaus relevant sein, da dann beiden Ehepartnern der Zuschlag nur hälftig und nicht in voller Höhe zusteht. Wenn Ihr Ehepartner aber selbständig oder privatrechtlich angestellt ist und entsprechend keine Zuschläge erhält, sehe ich keine Vakanz seiner Beschäftigungsdaten bezüglich Ihres Beschäftigungsverhältnisses und entsprechend auch weder eine Pflicht zur Angabe noch ein Recht Ihres Arbeitgebers zur Erhebung dieser Daten. Sie können sich diesbezüglich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Arbeitgebers wenden und nachfragen, welches berechtigte Interesse des Arbeitgebers die Erhebung der Daten rechtfertigen soll.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 8. April 2022 | 14:17

Guten Tag,
warum sollte ich diese Formular ausfüllen, wenn Sie doch alle meine aktuellen Daten haben? Bin ich dazu verpflichtet?
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2022 | 15:25

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn Ihr Ehepartner weder im öffentlichen noch kirchlichen Dienst beschäftigt ist und sein Beschäftigungsverhältnis keine Auswirkungen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis hat, insbesondere in Bezug auf genannte Zulagen, dann müssen das Formular insoweit nicht ausfüllen.

Mit besten Grüßen

ANTWORT VON

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