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Erfassen von IP-Adressen

| 8. Februar 2012 13:05 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Darf der Betreiber eines Verlages, der seine Publikationen ausschließlich als E-Mail versendet, die IP-Adresse eines Bestellers erfassen, um so beispielsweise gegen die "gefakte" Identität eines Kunden (§ 263 StGB ) vorgehen zu können? Falls nicht, welche Möglichkeiten hätte er sonst, um sich gegen Missbrauch zu schützen?

8. Februar 2012 | 13:30

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ob eine Speicherung von IP Adressen zulässig ist und nicht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes unterfällt, ist derzeit noch umstritten und wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt (vgl. zum Beispiel Amtsgericht München, AZ. 133 C 5677/08 im Widerspruch zu Amtsgericht Berlin-Mitte, Az. 5 C 314/06 ).

Um daher auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Besteller vorher um Erlaubnis zur Speicherung der IP Adresse fragen und nur dann eine Bestellung annehmen, wenn sich dieser zur Speicherung bereit erklärt (zum Beispiel mit Hilfe einer Klick-Box) und mit der notwendigen Erklärung, dass hierbei Betrugsversuche durch falsche Bestelleridentitäten vermieden werden sollen.


Bewertung des Fragestellers 8. Februar 2012 | 13:33

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Stellungnahme vom Anwalt:

Das freut mich, dass Sie zufrieden sind. Gerne können Sie mir auch das nächste Mal eine Direktanfrage stellen :)

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Februar 2012
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