Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Habe ich ein Recht darauf, unseren "momentanen Kontostand" bei unserer Anwältin zu erfahren?
Ja. Dies folgt aus dem Mandatsvertrag.
Wie kann ich meiner Forderung nach Transparenz nachdrücklich Ausdruck verleihen?
Sie fordern die Kollegin schriftlich auf, hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits Ihnen eine Aufstellung zu geben. Diese Forderung sollten Sie mit einer Fristsetzung verbinden.
Was kostet eine Klagerücknahme für uns drei?
Wird die Klage zurückgenommen, so ist der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen; ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf.
Der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie erkannt ist oder sie dem Beklagten aus einem anderen Grund aufzuerlegen sind.
Bei einem Streitwert von TEUR 13,5 betragen die Gerichtskosten EUR 879,00 sowie die RA-Kosten EUR 1.029,35 (brutto), wenn noch keine Verhandlung stattgefunden hat.
Gemäß dem Fall, meine 2 Geschwiater stimmen einer Klagerücknahme nicht zu: Kann ich auch allein aus dem Fall aussteigen? Welche Kosten würden dabei anfallen? Was wären die Folgen für meine 2 Geschwister?
Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden.
Ab Beginn der mündlichen Verhandlung (d.h. regelmäßig Stellung des Klageabweisungsantrags) wird die Zustimmung des Beklagten erforderlich.
Ihre übrigen Fragen lassen sich leider nicht beantworten, weil dazu die Einsicht in die Klageschrift notwendig ist.
Mehrere Kläger bilden jedenfalls eine Streitgenossenschaft, die durch Klagerücknahme eines von mehreren Klägern, durch vollständige Erledigung enes Prozessrechtsverhälntisses und durch Trennung in getrennte Prozesse durch gerichtlichen Trennungsbeschluss endet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Habe ich Sie richtig verstanden, die Kosten für eine Klagerücknahme der 3 Kläger bertragen:
Gerichtskosten: 879,00
RA-Kosten: 1.029,35
Gesamtkosten: 1.908,35 EUR ?
Wer beantragt die Klagerücknahme?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, richtig.
Der Kläger beantragt die Klagerücknahme.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth