Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbrecht, Anwaltsrecht

28. Januar 2016 15:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


17:38

Hallo,
Unser (4 Geschwister) Erbfall, 3 Kläger (2 Brüder, 1 Schwester) fordern Pflichtergänzungsanteil von 3. Bruder (Beklagter). Der Fall dauert bereits 2 Jahre; im Februar 2016 kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. Diese wurde notwendig, weil beklagter Bruder (hat das Haus überschrieben bekommen) nicht bereit ist, uns nach dem letzten Willen (leider nur mündlich formuliert) unserer Eltern auszuzahlen.
Fakten:
- Streitwert: 13.500 EUR
- Kostenrisiko 1. Instanz: 4.200 EUR
- bisher gezahlte Honorare an unsere Rechtsanwältin: 6.300 Euro (je Kläger 2.100 EUR)
- davon Letzter Vorschuss: 1.800 EUR (11/2015, je Kläger 600 EUR)
- Beklagter hat Rechtsanwalt, bekommt für 1. Instanz Prozesskosten-Beihilfe

Meine Fragen:
1) Da mir die Kosten nicht transparent genug sind und langsam unüberschaubarwerden, habe ich unsere Anwältin gebeten, mir mitzuteilen, ob das Kostenrisiko für die 1. Instanz (s.o.) bereits mit den bisher getätigten Zahlungen (s.o.) abgedeckt ist.
Antwort Anwältin: Die genauen Kosten könne sie im Moment nicht beziffern; ich solle die Gerichtverhandlung abwarten.
Frage: Habe ich ein Recht darauf, unseren "momentanen Kontostand" bei unserer Anwältin zu erfahren? Wie kann ich meiner Forderung nach Transparenz nachdrücklich Ausdruck verleihen?

2) Was kostet eine Klagerücknahme für uns drei?

3) Gemäß dem Fall, meine 2 Geschwiater stimmen einer Klagerücknahme nicht zu:
Kann ich auch allein aus dem Fall aussteigen?
Welche Kosten würden dabei anfallen?
Was wären die Folgen für meine 2 Geschwister?

Danke für Ihre aufschlussreichen Antworten

28. Januar 2016 | 16:35

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Habe ich ein Recht darauf, unseren "momentanen Kontostand" bei unserer Anwältin zu erfahren?

Ja. Dies folgt aus dem Mandatsvertrag.

Wie kann ich meiner Forderung nach Transparenz nachdrücklich Ausdruck verleihen?

Sie fordern die Kollegin schriftlich auf, hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits Ihnen eine Aufstellung zu geben. Diese Forderung sollten Sie mit einer Fristsetzung verbinden.

Was kostet eine Klagerücknahme für uns drei?

Wird die Klage zurückgenommen, so ist der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen; ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf.

Der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie erkannt ist oder sie dem Beklagten aus einem anderen Grund aufzuerlegen sind.

Bei einem Streitwert von TEUR 13,5 betragen die Gerichtskosten EUR 879,00 sowie die RA-Kosten EUR 1.029,35 (brutto), wenn noch keine Verhandlung stattgefunden hat.

Gemäß dem Fall, meine 2 Geschwiater stimmen einer Klagerücknahme nicht zu: Kann ich auch allein aus dem Fall aussteigen? Welche Kosten würden dabei anfallen? Was wären die Folgen für meine 2 Geschwister?

Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden.
Ab Beginn der mündlichen Verhandlung (d.h. regelmäßig Stellung des Klageabweisungsantrags) wird die Zustimmung des Beklagten erforderlich.

Ihre übrigen Fragen lassen sich leider nicht beantworten, weil dazu die Einsicht in die Klageschrift notwendig ist.
Mehrere Kläger bilden jedenfalls eine Streitgenossenschaft, die durch Klagerücknahme eines von mehreren Klägern, durch vollständige Erledigung enes Prozessrechtsverhälntisses und durch Trennung in getrennte Prozesse durch gerichtlichen Trennungsbeschluss endet.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2016 | 16:47

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Habe ich Sie richtig verstanden, die Kosten für eine Klagerücknahme der 3 Kläger bertragen:
Gerichtskosten: 879,00
RA-Kosten: 1.029,35
Gesamtkosten: 1.908,35 EUR ?

Wer beantragt die Klagerücknahme?


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2016 | 17:38

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Ja, richtig.

Der Kläger beantragt die Klagerücknahme.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER