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Erbe der Frau

| 14. Juni 2015 10:40 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Erbe kann nur werden kann, wer zum Todeszeitpunkt des Erblassers lebt.

Situation:
Meine Frau verstarb am 02.05.15 - Aufgrund dieses Schocks und des Alters [84] verstarb nun am 13.06.15 auch Ihre Mutter, meine Schwiegermutter.
Sie hinterlässt neben einem Haus vermutlich auch eine Geldsumme.

Als Erbe ist nun nur noch ein Sohn vorhanden.

Mir wurde nun von Freunden gesagt, das ich u.U. einen Anspruch auf einen Anteil des Erbes hätte welcher meiner Frau [zu Lebzeiten] zugestanden hätte.

Da es vermutlich so aussieht, dass der Sohn das Haus nicht halten kann wäre dies für mich eine wichtige Information, da ich in diesem Hause auch wohne.



14. Juni 2015 | 11:00

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Voranzustellen ist, dass Erbe nur werden kann, wer zum Todeszeitpunkt des Erblassers lebt.

Da Ihre Frau bereits vorverstorben war, als deren Mutter verstarb, konnte diese keinen Erbanspruch mehr erlangen.

Gesetzliche Erben sind daher die lebenden Abkömmlinge der Schwiegermutter. Wenn diese noch einen Sohn hatte, ist dieser Alleinerbe, es sei denn Sie und Ihre verstorbene Frau hätten Kinder. Diese würde in der Erbfolge anstelle Ihrer Frau "nachrücken".



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 14. Juni 2015 | 11:12

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