Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Voranzustellen ist, dass Erbe nur werden kann, wer zum Todeszeitpunkt des Erblassers lebt.
Da Ihre Frau bereits vorverstorben war, als deren Mutter verstarb, konnte diese keinen Erbanspruch mehr erlangen.
Gesetzliche Erben sind daher die lebenden Abkömmlinge der Schwiegermutter. Wenn diese noch einen Sohn hatte, ist dieser Alleinerbe, es sei denn Sie und Ihre verstorbene Frau hätten Kinder. Diese würde in der Erbfolge anstelle Ihrer Frau "nachrücken".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
14. Juni 2015
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11:00
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Fachanwalt für Familienrecht