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Ende der Liquidation

14. Juni 2008 15:27 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Die Liquidation einer Firma war durch Löschung der Gesellschaft am
13.12.2000 im Handelsregister vollzogen.
Die Liquidation war beendet,die Firma und die Gesellschaft waren gelöscht.
Auszug aus dem Handelsreister, Beglaubigung, Apostille liegen vor )

Trotzdem tritt die damalige Liquidatorin jetzt wieder (6. 2008 )
mit einer Forderung aus der vollzogen Liquidation an uns heran.

Frage: Kann eine Liquidatorin aus dieser 2000 erfolgten Liquidation
und Löschung heute noch mit einer Forderung als Liquidatorin an uns herantreten ?

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Wenn nach der Löschung aus dem Handelsregister noch Vermögen gefunden wird (z.B. Forderungen wie in Ihrem Fall) kann auf Antrag zur Verteilung dieses Vermögens ein Nachtragsliquidator bestellt werden (§ 66 Abs. 5 GmbH).

Allerdings dürfte sich hier bereits die Frage der Verjährung stellen, was ebenfalls geprüft werden sollte.

Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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