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Einkommensteuererklärung trotz Verjährung falsch abgegeben

| 23. Februar 2024 11:55 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


14:13

Hallo,

Mein Steuerberater hat trotz Verjährung, meine Einkommensteuererklärung, nach Aufforderung des Finanzamtes abgegeben.

Kann ich diese widerrufen und meine Zahlungen zurückerstattet bekommen?

Vielen Dank

23. Februar 2024 | 12:28

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.


Sie können die Steuererklärung in den Fällen einer freiwilligen Veranlagung zurücknehmen, die Rücknahme richtet sich nach § 172 AO (Abgabenordnung) oder Sie legen einen Einspruch ein, siehe § 348 AO.


Beachten sie bitte, dass die Rücknahme der Steuererklärung nur in den Fällen der freiwilligen Veranlagung möglich ist. 


Ich gehe aber davon aus, dass das Finanzamt Sie zur Abgabe aufgefordert hat, in solchen Fällen können Sie die Steuererklärung nicht zurücknehmen.


Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können.




Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.


Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.


Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Februar 2024 | 13:42

Sehr geehrter herr Braun,

Danke für Ihre Antwort.
Kurze Nachfrage , kann ich die Steuererklärung mit dem Vermerk ``unter Vorbehalt`` versehen?

Das Finanzamt hat mich wohl aufgefordert aber außerhalb der gesetzlichen Frist, nämlich nach 3 Jahren vom Jahresende der Abgabe der Steuerklärung.

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Februar 2024 | 14:13

Sehr geehrter Fragesteller,

die Festsetzungsfrist beträgt für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ähnliche Steuern 4 Jahre, wenn keine Veranlagungspflicht besteht, siehe § 169 AO.

Wenn Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, beginnt die Festsetzungsfrist von 4 Jahren erst 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist. Bspw. Einkommensteuer 2020, Ablauf von 3 Jahren, 31.12.2023, Festsetzungsfrist 31.12.2027, siehe § 170 AO.

Wenn das Finanzamt also innerhalb von 4 Jahren zur Abgabe aufgefordert hat, war die Aufforderung auf jeden Fall noch rechtzeitig.


Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Braun
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Februar 2024 | 14:29

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. Februar 2024
5/5,0

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