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Ehemaligen Mitarbeiter trotz Hausverbot auf Gelände geduldet.

23. Mai 2023 19:45 |
Preis: 65,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen habe ich einen guten Freund und ehemaligen Arbeitskollegen (gekündigt wegen Arbeitszeitbetrug) auf das Betriebsgelände gelassen, nachdem er einen heftigen privaten Streit hatte und bei mir nach Hilfe suchte. Es war kurz vor Ladenschluss und der Betrieb quasi vorüber. Laut einigen Quellen hatte der Mitarbeiter bei seiner Kündigung auch Hausverbot erhalten. Laut dem Mitarbeiter selbst, galt das Hausverbot nur für den Tag der Kündigung "Für Heute verlässt du das Gelände". Schriftlich ist ein solches Hausverbot nie erfolgt. Der Mitarbeiter selber war nach seiner Kündigung auch noch einige Male da und hat Sachen abgeholt / Arbeitskleidung abgegeben.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass mir Konsequenzen drohen sollen und es dem Geschäftsführer gemeldet werden muss, dass ich den ehemaligen Mitarbeiter auf das Gelände gelassen habe.

Präzedenzfall von nur zwei Tagen vorher: ein anderer ehemaliger Mitarbeiter (gekündigt wegen Diebstahl(!)) Besucht alte Arbeitskollegen und Chef und bewegt sich dabei frei auf dem Gelände. Er wurde nicht verwiesen und auch dieser Vorfall wurde dem Geschäftsführer nicht gemeldet.

Nun ist meine Frage: Inwiefern, sollte der ehemalige Mitarbeiter wirklich aktiv geltendes Hausverbot haben, im Protokoll seiner fristlosen Kündigung zB wurde dies auch nicht festgehalten, habe ich mir arbeitsrechtlich etwas zu schulden kommen lassen, wie könnte sowas geahndet werden und inwiefern hätte der beschriebene Präzedenzfall mildernde Wirkung auf meinen Fall?

Vielen Dank!

23. Mai 2023 | 21:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Aus meiner Sicht drohen Ihnen kaum arbeitsrechtliche Konsequenzen. Hier könnte allenfalls eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Aus dem Verhalten in der Vergangenheit und der fehlenden Dokumentation des Hausverbots können sich für Sie kaum Konsequenzen ergeben.

Auch das widersprüchliche Verhalten in der Vergangenheit kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden.

Hier wurde der Mitarbeiter aufs Gelände gelassen.

Entsprechend sollten Sie sich keine Gedanken machen und einer Abmahnung wieder sprechen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


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