Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Da Sie und Ihre Frau bereits in Dänemark geheiratet haben, kann Ihre Frau grundsätzlich einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Dafür muss sie nicht zwingend ausreisen.
Folgendes Vorgehen ist möglich:
1.
Ihre Frau stellt bei der für ihren Wohnsitz in Dortmund zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug. Dazu muss sie die Heiratsurkunde vorlegen.
2.
Die Ausländerbehörde kann dann nach § 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG von der Erfordernis eines nationalen Visums absehen und ihr die Aufenthaltserlaubnis direkt erteilen. Ein Ermessen steht der Behörde zu, in der Regel wird aber bei Vorliegen einer Ehe dem Antrag stattgegeben.
3.
Der Antrag muss vor Ablauf des Studentenvisums gestellt werden. Bis zur Entscheidung gilt das Visum als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
4.
Einen Umzug zu Ihnen nach Berlin und eine Anmeldung dort ist nicht erforderlich. Die Ausländerbehörde in Dortmund ist zuständig.
5.
Deutschkenntnisse muss Ihre Frau nicht nachweisen, da Sie nicht Deutscher sondern selbst Ausländer mit Niederlassungserlaubnis sind (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG).
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Hallo Herr Raab,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wäre es möglich, dass meine Frau nach Berlin zu mir umzieht und wir hier bei der Ausländerbehörde den neuen Aufenthaltstitel für den Ehegattennachzug beantragen?
Oder empfehlen Sie, den Antrag in Dortmund zu stellen? Würde es bei der Ausländerbehörde in Dortmund Probleme geben, da sie ihren Aufenthaltstitel als Studentin erst kürzlich erhalten hat?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich ist die Ausländerbehörde am Wohnsitz Ihrer Frau für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zuständig. Wenn Ihre Frau also aktuell in Dortmund gemeldet ist, wäre die dortige Ausländerbehörde zuständig.
Es spricht aber auch nichts dagegen, dass Ihre Frau zu Ihnen nach Berlin umzieht, sich dort anmeldet und dann bei der Berliner Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellt. Durch den Umzug wechselt die Zuständigkeit zur Ausländerbehörde Berlin. Das Verfahren kann dann dort durchgeführt werden.
2.
Dass Ihre Frau erst kürzlich ein Studentenvisum erhalten hat, sollte kein Problem darstellen.
Durch die Eheschließung hat sich ihre aufenthaltsrechtliche Situation geändert. Sie hat nun einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
Die Ausländerbehörde - egal ob in Dortmund oder Berlin - muss dem Antrag stattgeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Daran ändert auch das erst kürzlich erteilte Studentenvisum nichts.
3.
Ich empfehle Ihnen daher, dass Ihre Frau zu Ihnen nach Berlin umzieht und sich dort anmeldet.
Anschließend stellen Sie gemeinsam den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei der Berliner Ausländerbehörde. Legen Sie die Heiratsurkunde, Mietvertrag, Einkommensnachweise etc. vor. Dann sollte dem Antrag problemlos stattgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt