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Ehegattenachzug Visum Ändern

7. Juni 2024 13:22 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme aus der Mongolei, lebe seit 10 Jahren in Deutschland und habe eine Niederlassungserlaubnis sowie einen festen Job und eine Wohnung.

Meine Frau kommt aus Marokko und ist ebenfalls in Deutschland mit einem Studentenvisum, da sie hier studiert. Sie wohnt in Dortmund und ich wohne in Berlin. Wir haben kürzlich in Dänemark geheiratet.

Nun möchten wir ihr Studentenvisum ändern lassen. Welche Möglichkeiten gibt es? Können wir dies direkt in Deutschland vornehmen oder muss sie dafür zunächst wieder ausreisen?
Muss Sie es in Dortmund machen oder erstmal zu mir ziehen und anmelden beim Bürgeramt und dann in Berlin Ausländerbehörde ?

Ich bitte um Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

7. Juni 2024 | 15:49

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Da Sie und Ihre Frau bereits in Dänemark geheiratet haben, kann Ihre Frau grundsätzlich einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Dafür muss sie nicht zwingend ausreisen.

Folgendes Vorgehen ist möglich:

1.

Ihre Frau stellt bei der für ihren Wohnsitz in Dortmund zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug. Dazu muss sie die Heiratsurkunde vorlegen.

2.

Die Ausländerbehörde kann dann nach § 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG von der Erfordernis eines nationalen Visums absehen und ihr die Aufenthaltserlaubnis direkt erteilen. Ein Ermessen steht der Behörde zu, in der Regel wird aber bei Vorliegen einer Ehe dem Antrag stattgegeben.

3.

Der Antrag muss vor Ablauf des Studentenvisums gestellt werden. Bis zur Entscheidung gilt das Visum als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

4.

Einen Umzug zu Ihnen nach Berlin und eine Anmeldung dort ist nicht erforderlich. Die Ausländerbehörde in Dortmund ist zuständig.

5.

Deutschkenntnisse muss Ihre Frau nicht nachweisen, da Sie nicht Deutscher sondern selbst Ausländer mit Niederlassungserlaubnis sind (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG).


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Juni 2024 | 15:57

Hallo Herr Raab,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wäre es möglich, dass meine Frau nach Berlin zu mir umzieht und wir hier bei der Ausländerbehörde den neuen Aufenthaltstitel für den Ehegattennachzug beantragen?

Oder empfehlen Sie, den Antrag in Dortmund zu stellen? Würde es bei der Ausländerbehörde in Dortmund Probleme geben, da sie ihren Aufenthaltstitel als Studentin erst kürzlich erhalten hat?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juni 2024 | 16:14

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich ist die Ausländerbehörde am Wohnsitz Ihrer Frau für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zuständig. Wenn Ihre Frau also aktuell in Dortmund gemeldet ist, wäre die dortige Ausländerbehörde zuständig.

Es spricht aber auch nichts dagegen, dass Ihre Frau zu Ihnen nach Berlin umzieht, sich dort anmeldet und dann bei der Berliner Ausländerbehörde den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellt. Durch den Umzug wechselt die Zuständigkeit zur Ausländerbehörde Berlin. Das Verfahren kann dann dort durchgeführt werden.


2.

Dass Ihre Frau erst kürzlich ein Studentenvisum erhalten hat, sollte kein Problem darstellen.

Durch die Eheschließung hat sich ihre aufenthaltsrechtliche Situation geändert. Sie hat nun einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.

Die Ausländerbehörde - egal ob in Dortmund oder Berlin - muss dem Antrag stattgeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Daran ändert auch das erst kürzlich erteilte Studentenvisum nichts.


3.

Ich empfehle Ihnen daher, dass Ihre Frau zu Ihnen nach Berlin umzieht und sich dort anmeldet.

Anschließend stellen Sie gemeinsam den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug bei der Berliner Ausländerbehörde. Legen Sie die Heiratsurkunde, Mietvertrag, Einkommensnachweise etc. vor. Dann sollte dem Antrag problemlos stattgegeben werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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