ich baue aktuell einen Blog auf, der sich "berateruni" nennt (www.berateruni.de). Nun möchte ich wissen, ob der Ausdruck "uni" im Namen rechtlich zulässig ist.
Hintergrund ist, dass ich gelesen habe, dass der Begriff Universität nur von staatlich zugelassenen Einrichtungen verwendet werden darf.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Führung der Bezeichnung "Universität" oder einer damit verwechselbaren Bezeichnung ist durch die jeweiligen Hochschulgesetze der Bundesländer im Wesentlichen den staatlichen Hochschulen vorbehalten. Leider dürfen Sie aus diesem Grund die Bezeichnung "Berateruni" als erkennbare Abkürzung für "Berateruniversität" nicht verwenden, zumal ihr Blog offenbar der Weiterbildung im Bereich des Onlinemarketings dienen soll.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.