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Diebstahlschaden

4. August 2007 13:04 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben einen gemeldeten Diebstahlschaden in einem Umfang von ca. 17000 Euro. Unsere Versicherung hat eine Vorleistung von 10000 Euro geleistet. Es handelt sich um eine Elektronikpauschalversicherung für Gewerbetreibende. Die Ersatzgeräte werden auch diesen Wert ähneln. Wir möchten jedoch nicht die gleichen Geräte kaufen, sondern gern die Marktsituation abwarten und die Gesamtversicherungssumme für unseren Betrieb erstmal von der Versicherung in Empfang nehmen. Geht dies evtl auch durch einen Kostenvoranschlag, oder evtl. auch anders? Evtl. möchten wir das Geld auch nicht für Ersatzgeräte nutzen. Erbitte Antwort.

4. August 2007 | 14:00

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können Ihrer Versicherung einen Kostenvoranschlag für die Geräde vorlegen. Wenn die Versicherung die Höhe nicht beanstandet, wird Sie den betreffenden Betrag bezahlen. Danach haben Sie das Geld zur Verfügung. Einzig die MwSt. wird nicht gezahlt, wenn Sie das Geld nicht für die Geräde ausgeben. Dies ergibt sich aus §249 Abs. 2 S. 2 BGB .

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.



Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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