Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Vollmacht sollte Sie umfassend zur Nutzung des Pkw, zu Probefahrten, zum Verkauf in Deutschland sowie zur Übertragung von Besitz und Eigentum auf einen Käufer ermächtigen.
Selbstverständlich müssen Sie die Fahrzeugpapiere mitführen.
Wenn Sie mit dem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall erleiden, bestünde ein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher und die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs.
Für den auch denkbaren Fall, dass Sie selbst einen Unfall verursachen ist außerdem zu empfehlen, eine grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 14.10.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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