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Carsharing - Fahrzeug an falscher Station abgestellt - nicht ersichtlich

14. September 2022 19:51 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte gutgläubig mit meiner Frau im Urlaub ein Carsharing Auto benutzt. Dies machen wir öfters bei den bekannten großen Anbietern. In einer ländlicheren Region gab es nur einen kleinen Anbieter. Hier hatte ich mich registriert und musste mein Auto für einen bestimmten Zeitraum buchen, ich hatte die Wahl zwischen einer Normalfahrt und einer Einwegfahrt. Ich habe hier eine Normalfahrt gewählt und das Fahrzeug für 3 Stunden gebucht, ohne zu wissen was der Unterschied ist, da war wohl ein kleines (i) für Info daneben, dies hatte ich aber in der unübersichtlichen App nicht gefunden. In App waren mehrere mögliche Abgabeorte hinterlegt. Das Fahrzeug habe ich am Straßenrand abgeholt, also kein extra ausgewiesener Ort. Später bin ich dann zu einem anderen Abgabeort gefahren, hier war auch kein Schild/Hinweis bzw. auch keine Ladesäule. In der App stand, dass meine Buchung beendet war, die Zeit war um. Also habe ich das das Fahrzeug an einem geeigneten Parkplatz im Raum des Abgabeortes abgestellt.
Dann kam ein paar Tage später eine Rechnung
Servicefahrt außerhalb der Öffnungszeiten 84,03 €, Abgabe des Fahrzeugs an falschen Abgabeort nochmal 84,03 €. Insgesamt 199,99 €.
Normalfahrt bedeutet, dass man das Fahrzeug an dem Ort zurückgibt, an dem man es abgeholt hat. Obwohl der Standort an dem ich das Fahrzeug abgestellt habe, wohl ein möglicher Abgabeort für das Fahrzeug sei, hätte ich hier eine Einwegfahrt in der App wählen müssen. Nach einigen Mails hin und her hatte ich mich entschieden, die 199,99 € einfach zu bezahlen. Nun, 2 Monate Später kommt eine weitere Rechnung über 378,66 €, 30 € Strafgebühr für die verspätete Abgabe und 3734 Minuten Nutzungszeit. (Wir haben das Fahrzeug für 3 Stunden gebucht und abgestellt). Nun fühle ich mich betrogen. Hätte die App mich auf einen Fehler hingewiesen, hätte ich diesen natürlich umgehend korrigiert. Sie zeigte mir auch an „Buchung beendet", damit war aber wohl nur die gebuchte Zeit gemeint, nicht die Nutzungszeit. Aber als Leihe kann ich dies nicht erahnen. Insgesamt soll ich nun für 3 Stunden statt ca. 30 €, insgesamt 580 € zahlen. Der Anbieter zeigt sich nicht kulant. Es handelt sich um den Anbieter xxxx.

Anbei die Rechnung und die AGBs

14. September 2022 | 20:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Nach § 5 Ziff. 5 der AGB gilt:

Zitat:
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, so wird diese Zeit ebenfalls in Rechnung gestellt.


Daraus ergibt sich die Berechnung der Minuten bis zur Rückführung des Fahrzeugs an den Bestimmungsort.

Das wäre rechtlich aus zwei Gründen angreifbar:

1. Sie haben bei der Buchung eine Erklärung abgegeben, die Sie so nicht abgeben wollten, da Sie versehentlich eine "Normalfahrt" ausgewählt haben, weil bei diesem Anbieter bei einer "Normalfahrt" wohl ein bestimmter Abstellort vorgesehen ist, was wohl eher nicht marktüblich ist. Sie sollten also auf Ihren Irrtum hinweisen und die Anfechtung erklären. Rechtsfolge wäre dann nach § 122 BGB, dass Sie nur für das haften müssen, was Sie auch erklärt haben und erklären wollten, nämlich die Nutzungsdauer, die Sie in der App gebucht haben. Das würde ich auch so als ersten Schritt des Vorgehens empfehlen.

2. Gestützt wird dieses Ergebnis auch von der Betrachtung, dass dem Anbieter in diesem Fall eine Schadensminderungspflicht zukommt. Und streng genommen müsste er auch belegen, dass durch das Abstellen an dem Falschen Ort überhaupt ein Schaden oder Umsatzausfall entstanden ist. Sie können als neben der Anfecht hilfsweise auch erklären, dass im Rahmen der Schadensminderungspflicht das Fahrzeug schneller hätte abgeholt werden müssen. Außerdem sollten Sie auch vortragen, dass nicht dargelegt wurde, dass das Fahrzeug tatsächlich in dieser Zeit bis zur Rück-Überführung in diesem Umfang hätte vermietet werden können.

Wenn man sich darauf nicht einlässt könnte man kulanzhalber ein Drittel des geforderten Betrages anbieten. Zunächst einmal würde ich Ihnen aber empfehlen unter den obenstehenden Gesichtspunkten die Rechnung möglichst hartnäckig zu reklamieren.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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