Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach § 5 Ziff. 5 der AGB gilt:
Zitat:Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, so wird diese Zeit ebenfalls in Rechnung gestellt.
Daraus ergibt sich die Berechnung der Minuten bis zur Rückführung des Fahrzeugs an den Bestimmungsort.
Das wäre rechtlich aus zwei Gründen angreifbar:
1. Sie haben bei der Buchung eine Erklärung abgegeben, die Sie so nicht abgeben wollten, da Sie versehentlich eine "Normalfahrt" ausgewählt haben, weil bei diesem Anbieter bei einer "Normalfahrt" wohl ein bestimmter Abstellort vorgesehen ist, was wohl eher nicht marktüblich ist. Sie sollten also auf Ihren Irrtum hinweisen und die Anfechtung erklären. Rechtsfolge wäre dann nach § 122 BGB, dass Sie nur für das haften müssen, was Sie auch erklärt haben und erklären wollten, nämlich die Nutzungsdauer, die Sie in der App gebucht haben. Das würde ich auch so als ersten Schritt des Vorgehens empfehlen.
2. Gestützt wird dieses Ergebnis auch von der Betrachtung, dass dem Anbieter in diesem Fall eine Schadensminderungspflicht zukommt. Und streng genommen müsste er auch belegen, dass durch das Abstellen an dem Falschen Ort überhaupt ein Schaden oder Umsatzausfall entstanden ist. Sie können als neben der Anfecht hilfsweise auch erklären, dass im Rahmen der Schadensminderungspflicht das Fahrzeug schneller hätte abgeholt werden müssen. Außerdem sollten Sie auch vortragen, dass nicht dargelegt wurde, dass das Fahrzeug tatsächlich in dieser Zeit bis zur Rück-Überführung in diesem Umfang hätte vermietet werden können.
Wenn man sich darauf nicht einlässt könnte man kulanzhalber ein Drittel des geforderten Betrages anbieten. Zunächst einmal würde ich Ihnen aber empfehlen unter den obenstehenden Gesichtspunkten die Rechnung möglichst hartnäckig zu reklamieren.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-