ich wurde wegen eines Körperverletzungsdeliktes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Mir hat sich mittlerweile die Möglichkeit aufgetan in einen neuen Beruf zu wechseln.
Hier stehen jedoch kurze Geschäftsreisen in folgende Länder an:
Saudi Arabien, Tunesien, Arabische Emirate, Südkorea und Türkei (also hauptsächlich naher Osten)
Bekomme ich hier wegen der Vorstrafe/Bewährung ein Probleme bei der Einreise ? Muss ich in den Visumsanträgen die Vorstrafe erwähnen oder kann ich guten Gewissens die neue Stelle antreten ?
Vielen Dank vorab.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ungeachtet etwaiger Bewährungsauflagen sollten Sie bei Visumsanträgen immer wahrheitsgemäß antworten. Sie sind dazu bereits gemäß nationalem Recht verpflichtet. Sollten Sie hier unwahre Behauptungen tätigen und die ausländischen Behörden stellen dies fest, ist weitaus mehr Ärger bei Ein- bzw. Ausreise zu erwarten, was ggf. zu vorübergehenden Festnahmen im Ausland führen kann.
Ihr Arbeitsverhältnis würde ja in Deutschland begründet werden.Hierbei dürfte ihre Bewährungsstrafe wegen KV keine Rolle spielen .
Bitte beachten Sie ggf. Ihre Bewährungsauflagen, ob diese Auslandsaufenthalte erlauben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Rückfrage vom Fragesteller22. August 2012 | 22:10
Vielen Dank fuer die Antwort.
Mir geht es hierbei aber explizit um die Visumsanträge für die oben genannten Länder?wird hier nach einer Vorstrafe gefragt?So wie es bsp. Bei der Einreise in die Usa der Fall ist. Mir ist bewusst das ich die Frage wahrheitsgemäß beantworten muss ich will aber wissen ob Sie mir überhaupt gestellt wird?!
Über eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. August 2012 | 22:18
Mit den USA besteht ein besonderes Einreiseabkommen. Deshalb benötigen Sie kein Visum.
Bei Visumsanträgen wird grundsätzlich nach Vorstrafen und laufenden Bewährungsstrafen gefragt . Der Antrag wird sodann von den Behörden in den Ländern geprüft.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. August 2012 | 22:21
Mit den USA besteht ein besonderes Einreiseabkommen. Deshalb benötigen Sie kein Visum.
Bei Visumsanträgen wird grundsätzlich nach Vorstrafen und laufenden Bewährungsstrafen gefragt . Der Antrag wird sodann von den Behörden in den Ländern geprüft.