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Bricht die EU Verfassung nun über den EuGH unser GG in Teilen ?

25. November 2009 19:09 |
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Internationales Recht


Sehr geehrte Anwälte,

ist es zu 100 % auszuschliessen und verbürgen sie sich dafür, dass die EU Grundrechecharte niemals das GG anrühren ?
Der Vertrag von Lissabon tritt bald in Kraft.
Nach Art 51 ist dieser nur insoweit gültig, wie es sich um EU Recht handelt.
Weiter steht in Art. 17 der Grundrechtecharte, die zum Vertrag gehört einiges zum Eigentumsrecht, was ins Mietrecht gründet.

Erklären sie mir jetzt im Zusammenhang mit dem Vertrag, inwieweit hier die Grundrechtecharte in Verbindung mit EU und Kommission und den neuen Posten, sowie des Umschwungs der Sicher und Justizpolitik ( rein vom Rat in die Kommission und somit qualifizierte Mehrheiten möglich) hier nun das Mietrecht Sache der EU wird.

Wenn sich das Mietrecht nicht in die Kompetenz der EU verschieben sollte, was ändert sich ansonsten mit dem neuen Vertrag ?

Hier, sowie in anderen Links wird von einer Oberverfassung gesprochen.
Der Staatsrechtes Prof Dr. Murswiek redet davon, dass die EU Verfassung nun die volle Macht hat und die neuen Regeln, wie etwas der Art. 17, wo ja nun der Satz " Eigentum verpflichtet" wie noch im GG in Art. 14 steht nicht mit übernommen wurde.

Bedeutet dies nun eine Verschlechterung der Mieterrechte in Deutschland ?

Quelle.: http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=6987

und

http://www.idw-online.de/pages/de/news310403
Quelle.: IDW
Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Öffentliches Recht
Uni Freiburg

Es wird ja dort von einem Fehler geredet, der übrigen wegen des Fristablaufs mit Art. 146 GG konträr läuft und somit die Gültigkeit des GG in Frage steht und somit direkt aufgrund des Haager Kriegsvertrags die direkte Verfassung oder Grundrechtecharte der EU also im Vertrag von Lissabon" direkt eingebettet "
für Deutschland auch für den einzelnen Rechtsverbindlichkeit hat.

Quelle.: http://forum.politik.de/forum/showpost.php?p=8692347&postcount=89

Der neue Posten des EU Außenministers beinhaltet einen kleinen Doppelhut

"Der Hohe Vertreter soll die EU gemeinsam mit dem neuen Präsidenten des Europäischen Rates nach außen vertreten. Er trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bei und führt sie im Auftrag des Rates durch. Außerdem ist er einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (der aus dem bisherigen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen herausgelöst wird). Der Hohe Vertreter erhält damit wichtige Posten in gleich zwei bedeutenden EU-Institutionen, nämlich der Europäischen Kommission und dem Rat der EU. Man spricht daher von einem „kleinen Doppelhut“. (Der „große Doppelhut“ wäre die Zusammenlegung von Kommissionspräsident und Präsident des Europäischen Rates, die jedoch im Vertrag von Lissabon nicht vorgesehen ist.)…"

http://de.wikipedia.org/wiki/Hoher_Vertreter_der_EU_für_Außen-_und_Sicherheitspolitik

Weiterhin heisst es " Eine weitere Neuerung des Vertrags von Lissabon betrifft die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die bisherige Ministerratsformation als Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, in der sich die Außenminister der Mitgliedstaaten trafen, wird aufgeteilt in einen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und einen Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Während es im Rat für Allgemeine Angelegenheiten wie bisher einen halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten wechselnden Vorsitz gibt, wird der Vorsitz des Außenministerrats künftig vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eingenommen.
Dieses Amt, das (unter der Bezeichnung „Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“) bereits bisher existierte, wird durch den Vertrag von Lissabon stark aufgewertet. Neben dem Vorsitzenden des Außenministerrats soll er auch Außenkommissar und Vizepräsident der Europäischen Kommission sein. Dieser „Doppelhut“ soll es ihm ermöglichen, die schwierige Koordination der europäischen Außenpolitik zu leiten. Während der Hohe Vertreter bisher lediglich für die Durchführung der Beschlüsse des Ministerrats zuständig war, wird er nun als Ratsvorsitzender und Kommissionsmitglied auch selbstständig Initiative ergreifen und Politikvorschläge machen können. Die bisherige Zusammenlegung der Ämter des Hohen Vertreters und des Generalsekretärs des Rates wird aufgehoben. Außenpolitische Grundsatzentscheidungen können aber weiterhin nur einstimmig vom Rat getroffen werden…."

Dies bedeutet ja, dass die Sicherheit und Justizpolitik in Zukunft nicht mehr einstimmig im Rat gemacht wird, sondern in die Kommission fällt, was dann mit Mehrheit entschieden wird und den Doppelhut erklärt.


Meine einfache daher.:

Wir in Zukunft in der Rechts Sicherheit und Zivilrechtspolitik mehr die EU verantwortlich sein, also auch im Strafrecht und Zivilrecht, wie beispielsweise Mietrecht und dies auf Grundlage des Art. 17 der EU Grundrechtecharte stellen können ?


Hinweis.: Ich bitte alle wesentlichen Fragen kurz zu beantworten und hier rechtlich fundierte anhand Paragraphen nennende Sache zu beantworten.

Was den Einsatz angeht, richte ich mich ca. für den Bereich anhand der Schätzungen hier und der ungefähren Zeit von zwei Stunden.
MfG

Eingrenzung vom Fragesteller
26. November 2009 | 19:45
Eingrenzung vom Fragesteller
27. November 2009 | 19:42
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