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Boden in der Küche

16. Dezember 2020 10:44 |
Preis: 25,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Guten Tag,

Wir haben unseren Boden in der offenen Küche mit Flur von einem Fliesenleger verlegen lassen. Es handelt sich um geklebten Vynil. Nach kurzer Zeit kam es dazu das sich Teile des Bodenbelags immer lösen. Weiterhin bekam der Boden kleine Risse. Obwohl der Boden eine sehr hohe Nutzungsklasse hat (auch für Industrie gedacht) und wir ihn nur als Innenflur und Küche (nur Hausschuhe) benutzen.
Im Mai 2020 haben wir dies dem Fliesenleger gemeldet. Nach Drängen von uns hat er es sich angesehen (ca. 14 Tage nach der Meldung von uns), es wurden Fotos gemacht und er hat gesagt das es so nicht sein kann. Seitdem Rennen wir ihn hinterher und es kommt nichts von ihm. Wir melden uns immer wieder und bitten um Klärung.

Am 11.5. war er vor Ort.
Am 19.6. haben wir das erstmal nachgefragt wie es nun weitergeht.
Dann am 28.7., am 1.8., 11.8., 31.8.

Am 1.9. hat er sich gemeldet und gesagt er habe mit dem Vertreter des Bodens einen Termin der geplatzt sei und er kümmer sich zeitnah darum.

Am 30.9. haben wir erneut nachgefragt, ebenso wie am 8.11., 14.11, 22.11., 28.11. und am 15.12.

Nun schrieb er das er sich im Januar darum kümmern wolle.

Was steht und zu und was kann man nun machen, dass man Geld für die mangelhafte Leistung wieder bekommt?

Wir haben das Gefühl er spielt auf Zeit bis Fristen zur Reklamation vorbei sind....

Können wir jetzt Schadensersatz verlangen?

16. Dezember 2020 | 22:29

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

wegen der Unzumutbarkeit der gegnerischen Vorgehensweise könnten Sie eigentlich ohne Fristsetzung eine Fremdvornahme vornehmen lassen und den Unternehmer auf Schadenersatz verklagen.

Vorsorglich würde ich ihm eine letzte Frist setzen, bis zu welcher die Ausbesserungsarbeiten vorzunehmen sind. Nach Fristablauf kündigen Sie dann die Ersatzvornahme an und lassen dies durch einen Fremdanbieter beheben.

Dieser Schaden wird vom Unternehmer zu tragen sein, notfalls mit einer Klage. Sichern Sie die letzten Fristsetzung mit einem Einwurfeinschreiben ab, setzen Sie eine kurze Frist von 10 Tagen und dann legen Sie selber los.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


ANTWORT VON

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