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Betrug durch Erbverwalter

| 9. Februar 2024 14:31 |
Preis: 35,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Testament 2013 : Das Haus darf nicht unter dem Verkehrswert verkauft werden.
Verkehrswert 160 000 E also 240 000 Verkaufswert.
RA Weiss als Erbverwalter verkaufte - ohne Zustimmung und Wissen von 11 Erben - einem Miterben das Haus für 130 000 E davon flossen 110 000 E in die Erbenkasse Grundbucheintrag wurde von RA Weiss getätigt.
20 000 E blieben offen.
Kleinere Betrügereien wurden auch getätigt. Stehen aber nicht zur Frage
Erbabrechnung besteht.
Gilt hier die Verjährung?
Kann ich RA Weiss, der vom Gericht eingesetzt wurde, Zivilrechtlich oder noch anders belangen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Verjährung für Betrug Beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt, mit dem Verkauf des Grundstücks, nicht mit dem Verfassen des Testaments. Erforderlich für die Strafbarkeit ist, dass der Erbverwalter wusste, dass das Grundstück mehr als 130.000 Euro wert ist.

Zivilrechtlich können Sie den Erbverwalter auf die Differenz in Anspruch nehmen, die Sie bei der Erbauseinandersetzung mehr bekommen hätten, wenn das Grundstück zum Verkehrswert verkauft worden wäre. Hier beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Kenntnis und 10 Jahre ohne Kenntnis.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 9. Februar 2024 | 15:13

Gestern erfuhr ich, dass 4 Miterben auf Ihr Erbe verzichtet haben. Somit wäre die Erbsumme der restlichen Erbe ja höher gewesen. Gilt da dann dieses Neue Wissen als Anfang der Verjährungsfrist?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Februar 2024 | 15:19

Nein, die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie erfahren haben, dass er für nur 130.000 verkauft hat, obwohl es 160.000 wert ist.

Bewertung des Fragestellers 9. Februar 2024 | 15:15

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