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Betriebsprüfung in Privaträumen

| 3. Februar 2025 09:17 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bekomme eine Betriebsprüfung / Umsatzsteuerprüfung. Ich bin eine Einzelfirma. Mein Büro befindet sich im Haus meiner Eltern. Steuerlich setze ich den Büroraum nicht an. Ich habe nur ein kleines Lager aktiviert, das sich auch im Haus befindet. Ausgaben für Büroausstattung und Kaffeeküche setze ich an. Muß ich den Steuerprüfer in das Haus lassen, da es ja eigentlich meine Privaträume sind? Er besteht darauf, ich hatte ihn gebeten die Unterlagen ins Finanzamt zu bringen.
Ich hatte vor einigen Jahren schon mal eine Steuerprüfung. Damals noch in einer anderen Stadt. Dort berücksichtigte man meinen Wunsch und ich konnte die Unterlagen ins Finanzamt bringen.

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Bei Ihnen stellt sich die Frage, ob der Betriebsprüfer Zutritt zu den Räumlichkeiten im Haus Ihrer Eltern verlangen kann, da sich dort Ihr Büro und ein kleines Lager befinden. Grundsätzlich sind private Wohnräume für den Betriebsprüfer tabu. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn diese Räume auch betrieblich genutzt werden. Da Sie Ausgaben für Büroausstattung und Kaffeeküche steuerlich geltend machen und ein Lager aktiviert haben, könnten diese Bereiche als betrieblich genutzt gelten. In solchen Fällen darf der Prüfer die betreffenden Räume betreten, um die steuerlichen Sachverhalte zu prüfen. Es ist ratsam, dem Prüfer die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und kooperativ zu sein, um eine reibungslose Prüfung zu gewährleisten.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 3. Februar 2025 | 16:17

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