Bei Ihnen stellt sich die Frage, ob der Betriebsprüfer Zutritt zu den Räumlichkeiten im Haus Ihrer Eltern verlangen kann, da sich dort Ihr Büro und ein kleines Lager befinden. Grundsätzlich sind private Wohnräume für den Betriebsprüfer tabu. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn diese Räume auch betrieblich genutzt werden. Da Sie Ausgaben für Büroausstattung und Kaffeeküche steuerlich geltend machen und ein Lager aktiviert haben, könnten diese Bereiche als betrieblich genutzt gelten. In solchen Fällen darf der Prüfer die betreffenden Räume betreten, um die steuerlichen Sachverhalte zu prüfen. Es ist ratsam, dem Prüfer die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und kooperativ zu sein, um eine reibungslose Prüfung zu gewährleisten.
Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
3. Februar 2025
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09:54
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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