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Betriebliche Ausbildung Finanzierungsnachweis für Aufenthaltserlaubnis

19. August 2018 06:37 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin serbischer Staatsbürger, der vor kurzem ein nationales Visum bekommen hat, für betriebliche Ausbildung §17. Laut meinem Ausbildungsvertrag beträgt die Ausbildungsvergütung 810e. Bei der Botschaft in Wien, ich wohne seit 6 Monaten im Wien aufgrund eines Studium, wurde mir gesagt dass ich keine Verplfichtungserklärung brauche oder Sperrkonto, da die Ausbildungsvergütung über 800e ist.

Jetzt meine Frage, da ich bald einen Termin bei der Ausländerbehörde hier in Deutschland habe, ist diese Ausbildungsvergütung ausreichend um die Ausländerbehörde von Finanzierungsnachweis zu überzeugen, bzw. Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, oder muss ich doch ein Sperrkonto eröffnen? Die Miete beträgt 300 inkl. Nebenkosten. Oder ist das nicht notwendig, da ich schon der Botschaft Finanzierungsnachweis vorgelegt habe.
Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Petar Jesic

19. August 2018 | 09:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das sollte soweit in Ordnung zu haben, da gilt:

Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU geltenden Vorschriften. Die Ausländerbehörde wird also schon im Visumsverfahren mit einbezogen.

Deswegen gehe ich davon aus, dass das so auch in Deutschland in Ordnung ist.

Denn die Ausländerbehörde muss der Erteilung des Visums zu stimmen und weiß ebenfalls über Ihre Einkommensverhältnisse vor der Einreise Bescheid.

Nichtsdestotrotz muss und wird die Ausländerbehörde das vor Ort nochmals prüfen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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