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Besprechungsgebühr nach §§11,118 BRAGO

17. Oktober 2004 18:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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|

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wann kann eine Besprechungsgebür erhoben werden?
Folgend ist es so das ich mein Anwalt hierzu nicht beauftragt habe diese durchzuführen, sondern er ist vom Anwalt der Gegenpartei angerufen worden (ca. 30 Min).
Kann jetzt mein Anwalt hier eine Besprechungsgebühr verlangen.

17. Oktober 2004 | 19:36

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Besprechungsgebühr ist eine Voraussetzung, daß eine Besprechung mündlich - auch fernmündlich - stattgefunden hat.

Weitere Vorausstzung für das Entstehen ist, daß die Verhandlung oder Besprechung entweder angeordnet war oder in Ihrem Einverständnis stattfand. Bei Ihnen kommt nur letztes in Betracht.

Ein Einverständnis kann erzielt werden durch ausdrücklich oder stillschweigende, auch nachträgliche Billigung des Mandanten. Es kann sich daher auch aus den Umständen ergeben. Der Auftrag des Mandanten geht in der Regel dahin, die Angelegenheit in dessen Interesse schnellstmöglich zu erledigen. Dient das Gespräch dazu, dann fällt auch eine Besprechungsgebühr an.

Nun hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab: hat der Kollege in dem Gespräch eine vergleichsweise Erdedigung errecht, so steht ihm auch die Besprechungsgebühr zu. Sie sollten sich erläutern lassen, was in dem Gespräch besprochen wurde.

Da das Telefonat ca. 30 Minuten gedauert hat, wird es wohl auch in der Sache weitergeholfen haben. Jetzt müssen Sie sich mal den Fall vorstellen, daß der Gegenanwalt Ihren Anwalt anruft, um mit Ihm Verhandlungen zu führen. Wenn Ihr Anwalt jetzt das Gespräch ablehnt mit dem Hinweis, daß das Entstehen der Besprechungsgebühr mit Ihnen erst (ausdrücklich) abgesprochen werden muß, so würde der Gegenanwalt schon irritiert und verwundert sein.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

(163)

Waidmarkt 11
50676 Köln
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