Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Berlin: Freiwillige Wiederholung und Schulwechsel

| 8. Juli 2020 23:55 |
Preis: 40,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Bundesland: Berlin

Unser Sohn hat gerade die 8.Klasse abgeschlossen (Durchschnitt 2,0).
Wir möchten jetzt die Schule wechseln (von einer öffentlichen zu einer privaten evangelischen Schule).
Aufgrund mehrerer Gründe möchten wir, dass er die 8. Klasse wiederholt.
(frühe Einschulung, Entwicklungsstand, Selbständigkeit, Corona-Rückstand, Niveau des Unterrichts).

Frage: Die aufnehmende Schule meint, wir brauchen dafür eine Bescheinigung. Wer stellt diese Bescheinigung aus?


Einsatz editiert am 09.07.2020 16:00:10

Einsatz editiert am 10.07.2020 07:53:31

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dem Antrag auf Schulwiederholung sollte die Begründung beigefügt sein. Diese reicht eigentlich aus, kann aber durch Atteste/Bescheinigungen untermauert werden. Hierzu eignen sich Bescheinigungen von einem Psychologen, einem/mehreren Lehrern der alten Schule, Betreuern, ggf. einem Arzt oder dem sozialpsychtrischen Dienst der Stadt, einer Familienhilfe, dem Jugendamt - je nachdem, wo die Probleme bestehen).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juli 2020 | 08:48

Vielen Dank für ihre Anwort.
Aber bei wem in Berlin müssen wir den begründeten Antrag abgeben?
Alte Schule? Neue Schule? Schulamt? andere?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2020 | 19:13

Bei der Schulleitung der neuen Schule, wenn Sie dort schon angenommen wurden, sonst bei der jetzigen.

Bewertung des Fragestellers 11. Juli 2020 | 23:47

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?