Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dem Antrag auf Schulwiederholung sollte die Begründung beigefügt sein. Diese reicht eigentlich aus, kann aber durch Atteste/Bescheinigungen untermauert werden. Hierzu eignen sich Bescheinigungen von einem Psychologen, einem/mehreren Lehrern der alten Schule, Betreuern, ggf. einem Arzt oder dem sozialpsychtrischen Dienst der Stadt, einer Familienhilfe, dem Jugendamt - je nachdem, wo die Probleme bestehen).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für ihre Anwort.
Aber bei wem in Berlin müssen wir den begründeten Antrag abgeben?
Alte Schule? Neue Schule? Schulamt? andere?
Bei der Schulleitung der neuen Schule, wenn Sie dort schon angenommen wurden, sonst bei der jetzigen.