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Beleidigung nach §185 als Beschuldigter.

11. September 2023 16:24 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Ich habe am 17.11.2021 über Instagram einem Mitglied des bayrischen Landtages eine Private Nachricht mit dem Inhalt

"Falls du eine Tochter hast oder eine bekommen wirst, irgendwann. Falls eine Frau überhaupt Interesse an so einer Witzfigur wie dir haben sollte. Dann wünsche ich deiner Tochter und allen Töchter deiner Familie, das sie ganz viele dunkelhäutige und muslimische Peni** in den Rachen geschoben bekommen.",
geschickt.

Ich soll gegen diese Beschuldigung Stellung nehmen.

Wie gehe ich vor ? Und welche Chancen habe ich ?

11. September 2023 | 19:17

Antwort

von


(2984)
Damm 2
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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie sollten gar keine Angaben machen und schweigen.

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, damit dieser Akteneinsicht nimmt.

Erst danach steht fest, welche Vorwürfe nachgewiesen werden können.

Und erst danach sollte dann über den Anwalt eine Einlassung abgegeben werden.

Wollen Sie das nicht und sich selbst doch äußern, sollten Sie sofort eine Entschuldigung an den Adressat schreiben.

Das kann sich dann mildernd auswirken.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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