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Bei Scheidung Haus & Hauskredit alleine behalten

19. Juli 2022 18:16 |
Preis: 53,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Mein Mann und ich haben etwa 1 Jahr vor der Trennung ein Haus erworben und dazu einen Kredit bei der Postbank abgeschlossen, dabei handelt es sich um ein Forwarddarlehen gekoppelt an einen Bausparvertrag für eine Komplettlaufzeit von 30 Jahren, bis das Haus abbezahlt ist.
Ich würde das Haus gerne halten und mein Mann möchte ausziehen - wir sind im guten auseinandergegangen.
An sich habe ich auch bei meinem Gehalt von 3,6k netto kein Problem das Haus an etwa 1200€ monatlicher Raten zu halten (+ Einliegerwohnung für meine Mutter), ich fürchte allerdings, dass die Bank bei Neuabschluss und Umschreibung in Anbetracht der gestiegenen Zinsen deutlich mehr haben möchte und ich durch das halbe Familieneinkommen noch schlechtere Konditionen erhalte.
Gibt es die Möglichkeit im Rahmen von Scheidungsvereinbarungen oder notariell ein Dokument aufzusetzen, in dem sich mein Mann absichern kann, dass ich für die monatlichen Raten zahle/bürge und er aus der Nummer raus ist?
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es nach wie viel Jahren?
Welche Möglichkeiten bieten sich mir in der Situation oder kann ich meinem Mann anbieten?

19. Juli 2022 | 19:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


sicherlich haben Sie zu recht Bedenken, dass die Bank bei einer Vertragsumstellung schlechtere Konditionen verlangen wird.


Daher macht es - vorbehaltlich der weiteren Prüfung des Darlehensvertrages - derzeit Sinn, den Vertrag bei der Bank beizubehalten.

Das hat zwar zur Folge, dass Ihr Mann weiterhin gegenüber der Bank als Schuldner auftritt und theoretisch von dieser auch in Anspruch genommen werden kann. Das lässt sich nicht verhindern.


Im Rahmen einer Scheidungsfolgeregelung können Sie Ihren Mann dann intern von der Haftung freistellen und sich ihm gegenüber zur Komplettzahlung verpflichten (Zug-um-Zug gegen Grundbuchumschreibung seines Miteigentumsanteils).

So ist Ihr Mann dann abgesichert, falls die Bank ihn in Anspruch nimmt.


Ein Sonder­kündi­gungs­recht bei einer Immobilien­finan­zierung kann gem. § 489 BGB nach 10 Jahren bestehen. Aber dazu miss der Vertrag geprüft werden, denn es müsste auch ein fester Zinssatz und eine feste Sollzinsbindung dort vereinbart worden sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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