Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Die Anwohner haben keine Rechte, gegen ihre Baugenehmigung vor zu gehen. Dieses Recht wäre allenfalls bei einem direkten Nachbarn, der einen Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften befürchtet, denkbar.
Vielmehr ist es so, dass die Anwohner die Baumaßnahmen zu dulden haben. Es besteht die Möglichkeit, dass sowohl durch die Ordnungsbehörde der Stadt/Gemeinde Parkverbotsschilder aufgestellt werden oder, dass eine eventuell von Ihnen beauftragte Baufirma hier entsprechend mit Genehmigung vom Amt die Schilder aufstellen kann.
Es macht möglicherweise Sinn, dies vor Beginn der Baumaßnahmen ab zu klären. Wenn es Schilder gibt, so können Falschparker von dort auch abgeschleppt werden.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Bezüglich des Abschleppens möchte ich noch ergänzen, dass sie Wegen der Kosten gegebenenfalls vorsichtig sein sollten damit, selbst ein Abschlepp-Unternehmen zu beauftragen. Sie sollten dann die Gemeinde/Stadt verständigen.