Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Antwort ist: Nein, die Bausparkasse darf ohne Zustimmung des Kunden auf den postalischen Versand des Kontoauszuges nicht verzichten.
Die Zusendung könnte nur unterbleiben, wenn sie zugestimmt hätten oder wenn die betreffende Vorschrift der AGB geändert worden wäre. Davon hätten Sie unter Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht unterrichtet werden müssen, wobei Unterrichtung auf elektronischem Wege unter Umständen (siehe § 21 Abs. 1 AGB) ausreichend gewesen wäre.
Ausweislich der AGB, die auf der Internetseite von Schwäbisch Hall veröffentlicht sind, gilt der von Ihnen zitierte § 16 II unverändert. Es ist zu vermuten (sicher ist es allerdings nicht), dass die dort veröffentlichen Bedingungen tatsächlich die gültigen sind.
Ich kann von hier aus nicht ausschließen, dass Sie bereits durch die Einrichtung der Online-Vertragsauskunft - bedingt durch eine entsprechende Benutzerführung ggf. mit Anerkennung zusätzlicher Bedingungen - im Voraus Ihr Einverständnis für eine nur elektronische Übermittlung erteilt haben. Sie sollten also eventuell noch einmal prüfen, ob bei Sie bei dieser oder einer anderen Gelegenheit Ihr Einverständnis erteilt haben.
Möglicherweise handelt es sich bei der angekündigten Mitteilung in Ihrer Postbox jedoch um etwas anderes oder der Jahreskontoauszug wird rein informatorisch dort zur Verfügung gestellt.
Falls Sie Sorge haben, es könnte sich um eine Pishing-Mail handeln, sollten Sie dem Link in der Mail nicht folgen, sondern sich auf dem auch sonst von Ihnen gewählten Weg auf der Internetseite der Bausparkasse anmelden und so den Posteingang prüfen.
Die Bausparkasse hat bis Ende Februar Zeit, den Jahreskontoauszug zu übersenden. Wenn er bis dahin nicht bei Ihnen eingeht, sollten Sie schriftlich erinnern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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