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Baukindergeld - Auszahlungsfrist abgelaufen

10. Januar 2022 14:22 |
Preis: 70,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


16:37

Zusammenfassung

Habe ich trotz verpasster Frist noch eine Chance, das Baukindergeld zu erhalten?

Nein, es besteht kaum eine Chance, da es keinen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt und Fristversäumnisse in der Regel negativ entschieden werden.

Hallo,

bin nervlich ziemlich am Ende und hoffe, dass es noch eine Möglichkeit gibt auf das Baukindergeld.

Die Vorraussetzungen für Baukindergeld haben wir soweit alles erfüllt.

Nun folgender Fall:

Wir sind am 09.09.2022 in die Immobilie eingezogen. Am 22.09.2022 habe ich mich auf dem KFW-Portal schonmal angemeldet - weil ich dachte dass das schonmal gemacht sei. Am 20.10.2022 habe ich mich per Video-Ident bei der KFW identifiziert. Aber nur ich und nicht meine Freundin.

Nun ging ich immer davon aus, dass ich nun 6 Monate Zeit (ab Einzug) habe die benötigten Unterlagen einzureichen. Zu diesen Zeitpunkt hatten wir die Steuerbescheide, die notwendig sind, sowieso noch nicht.

Jetzt loggte ich mich gestern ein und sah, dass die "Auszahlungsfrist abgelaufen" sei am 22.12.2022.

Weder wusste ich, dass ich bis 22.12.2022 etwas einreichen muss noch habe ich irgendeine Mail oder Erinnerung bekommen. Bezüglich Baukindergeld habe ich keine einzige Mail / Post von der KFW bekommen.

Kann der Antrag nochmal eingereicht werden? Sehen Sie weitere/andere Möglichkeiten?

Vielen Dank und viele Grüße








10. Januar 2022 | 14:52

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

leider sehe ich hier kaum Möglichkeiten, das Baukindergeld noch zu erhalten.

Die Richtlinien sehen keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch vor, so dass Form- und Fristfehler der Antragsteller zu deren Lasten gehen.

Wenn und soweit Sie noch in der 6 Monatsfrist seit Einzug gem. Meldebescheinigung liegen, könnten Sie eine nochmalige Beantragung probieren.

Eine Aussicht auf Erfolg kann Ihnen in Ermangelung von Rechtsprechung hierzu kaum jemand geben.

Man kann darüber trefflich streiten, ob die KfW Sie in irgendeiner Weise hätte informieren müssen, oder ob Sie die Richtlinien dieser Förderung nicht ausreichend gründlich gelesen haben.

Bei derartigen Förderungen ohne Rechtsanspruch wird bei Fristsäumnissen eher mit negativen Gerichtsentscheiden zu rechnen sein.

Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 10. Januar 2022 | 16:01

Sehr geehrter Herr Wilke,

was heißt "trefflich streiten"? Es geht ja auch um die Frage, ob die Benachrichtigung im Portal eine ordnungsgemäße Zustellung ist. Wie geschrieben habe ich weder Post noch Email bzgl. der Sache bekommen. Wenn dies keine ordnungsgemäße Zustellung war, so sollte die Frist doch noch nicht begonnen haben, oder? Wie ist denn zu bewerten, dass nur ich den Antrag gesendet habe und nicht meine Freundin/Hausmitbesitzerin?


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Januar 2022 | 16:37

Sehr geehrter Fragesteller,

mit „trefflich streiten" meinte ich, dass dies zumindest Punkte sein werden, die vor Gericht eine Rolle spielen dürften.

Leider teilen Sie nicht genau mit, welches Baukindergeld in welchem Bundesland Sie beantragt haben, dies könnte für die Einordnung, ob der Zivilrechtsweg oder der Verwaltungsrechtsweg eingeschlagen werden muss, eine Rolle spielen.

Läge hier eine zivilrechtliche Angelegenheit vor, dann könnten Sie argumentieren, dass es noch gar nicht zum
Abschluss des Fördervertrages gekommen sei, weil die Annahme dieses Vertrages Ihnen bisher nicht zuging.

Insofern redeten wir dann nicht von einer verpassten Frist, weil es noch gar keinen Vertrag mit der KFW gab.

Dieser Weg ließe sich durchaus versuchen.

Sie sollten in jedem Fall widersprechen und die Auszahlung des Betrages verlangen.

Soweit Sie zusammen den Antrag gestellt haben, reicht es aus, wenn einer von mehreren Antragstellern die Frist verpasst.

Auch hierüber kann man streiten, denn dieser Punkt ist meines Wissens nach nicht in den Richtlinien geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt

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