Sehr geehrter Fragestellerin,
gerne beantworte ich ihre Frage wie folgt:
Si sollten zunächst überprüfen wie sich die Forderung entwickelt hat. Es erscheint mit auch unter Zugrundelegung eines hohen Kreditzinses schier unmöglich zu sein, dass die Schuld sich verdoppelt hat. Erst Recht vor dem geschilderten Hintergrund, dass sogar Rückzahlungen in nennenswerter Höhe erfolgt sind (2.100 EUR).
Angesichts Ihrer Sachverhaltsschilderung unterstelle ich, dass für einen längeren Zeitraum keine Zahlungen an die Bank erfolgt sind, weil auch kein Kontakt bestanden hat. Möglicherweise können Sie daher Verjährung einwenden. Die Regelverjährung beträgt für den Darlehensrückzahlungsanspruch 3 Jahre und beginnt mit Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Da bereits seit 10 Jahren kein Kontakt bestanden hat, erscheint eine Verjährung aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung möglich.
Sie sollten die Bank noch einmal schriftlich (!) auffordern eine Forderungsaufstellung vorzulegen, aus der nicht nur der Schuldsaldo sondern auch dessen Entwicklung ersichtlich ist. In diesem Schreiben sollten Sie vorsorglich auch die Einrede der Verjährung gegen die Forderung erheben.
Des Weiteren sollten Sie die finanzielle Situation Ihres Mannes darlegen. Bei den geschilderten Summen liegt das anzurechnende Einkommen Ihres Mannes unwesentlich über der Pfändungsgrenze, so dass die Bank im Ernstfall nicht mit Zahlungen rechnen kann. Wenn gleichwohl für den Fall, dass keine Verjährung eingetreten sein sollte Zahlungsbereitschaft gegenüber der Bank signalisiert wird, dann können Sie dies auch mit einer Forderung verbinden, die Schuld auf eine vertretbare Hohe zu bringen (in Betracht kommt die Anfangsschuld) und zinslos zu stellen. Auch kommt ein Vergleichsvorschlag in Betracht, da die Banken oftmals Problemfälle gerne schnell erledigen und dann auch zu Teilverzichten bereit sind. Sie müssen aber bei all Ihren Vorschlägen gegenüber der Bank bedenken, dass diese nur dann einwilligt, wenn der Vorschlag wirtschaftlich vernünftig und gerechtfertigt ist, d.h. sich als wirklich an den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Ihres Mannes orientiert.
Den Vater kann man nach dem geschilderten Sachverhalt ebenso wenig ins Boot holen wie Sie (keine Sippenhaft), da der Vertragspartner der Bank Ihr Mann ist. Auch freiwillig wird die Bank keine Schuldübernahme auf eine insolvente Person akzeptieren.
Schließlich ist nachvollziehbar weshalb die Bank nun eine Sicherheit fordert, wo doch offenbar in den letzten 10 Jahren keine Zahlungen erfolgt sind. Sie sollten die Bank nach dem Grund fragen. Wichtig ist, dass Sie alles schriftlich dokumentieren und daher die Bank anschreiben (mit oben dargestelltem Inhalt) und nicht bloß telefonieren.
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