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Autobiografische Erzählungen - Verbote

| 7. Dezember 2008 22:59 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits einen Liebesroman verfasst und begebe mich jetzt
an eine autobiografische Erzählung über meine Krankheitserfahrungen.

Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, in wie weit ich Namen von Kliniken oder sogar Ärzten erkennbar machen kann oder die Ärzte sogar so darstellen muss, dass sie nicht erkannt werden können. Meine Darstellung wird ohnehin positiv geschildert sein.

Ich habe im Netz gelesen, dass möglichst immer der Vermerk "Die Handlungen und Personen sind frei erfunden" angeführt werden muss. Gilt dies auch für Autobiografien?

Welche Dinge sollte ich hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte
beachten?

Was sollte ich als Autor unbedingt vermeiden?

Und eine Frage hätte ich noch zur Verlagsfindung: ein Verlag
fordert von mir vor Vertragsabschluss das komplette Manuskript
an. Kann ich es dem Verlag evtl. mit dem Copyright-Vermerk
zusenden oder würden Sie mir davon abraten?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

8. Dezember 2008 | 00:23

Antwort

von


(1624)
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61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Hinsichtlich Ihres Buches gilt es unbedingt die Persönlichkeitsrechte der in dem Buch vorkommenden Personen zu beachten.

Ansonsten riskieren Sie bei entsprechneder Darstellung von handelnden Personen eine einstweilige Verfügung mit der Folge, dass entsprechende Namen oder Passagen zu schwärzen sind oder auch eine Vermarktung des Buches gestoppt wird.

Möglicherweise kann auch eine Geldentschädigung für eine Persönlichkeitsverletzung gefordert werden.

Um diese Problematik erst gar nicht entstehen zu lassen, empfiehlt es sich um Vorfeld unter Vorlage der Autobiografie/Manuskript das Einverständnis der betroffenen Personen für deren Darstellung einzuholen.

Hinsichtlich der Verhandlungen mit dem Verlag empfiehlt es sich einen Kollegen einzuschalten. Zudem ist es ratsam zunächst nur Auszüge aus dem Manuskript zur Verfügung zu stellen und einen Vorvertrag abzuschließen, wie zu verfahren ist, wenn das Manuskript abgelehnt oder ein Angebot für eine Annahme unterbreitet wird.

Auch hier ist eine frühzeitige Einbindung des Verlages sicherlich geboten. Hinsichtlich des Werkes gelten die urheberrechtlichen Bestimmungen, so dass Ihre Manuskript entsprechend geschützt ist. Gleichwohl sollte hier mit einem Kollegen möglichst frühzeitig alle Risiken ausgeräumt werden.

Ich hoffe Ihnen einen entsprechenden Überblick verschafft zu haben.Ich Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 10. Dezember 2008 | 09:36

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