Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Hinsichtlich Ihres Buches gilt es unbedingt die Persönlichkeitsrechte der in dem Buch vorkommenden Personen zu beachten.
Ansonsten riskieren Sie bei entsprechneder Darstellung von handelnden Personen eine einstweilige Verfügung mit der Folge, dass entsprechende Namen oder Passagen zu schwärzen sind oder auch eine Vermarktung des Buches gestoppt wird.
Möglicherweise kann auch eine Geldentschädigung für eine Persönlichkeitsverletzung gefordert werden.
Um diese Problematik erst gar nicht entstehen zu lassen, empfiehlt es sich um Vorfeld unter Vorlage der Autobiografie/Manuskript das Einverständnis der betroffenen Personen für deren Darstellung einzuholen.
Hinsichtlich der Verhandlungen mit dem Verlag empfiehlt es sich einen Kollegen einzuschalten. Zudem ist es ratsam zunächst nur Auszüge aus dem Manuskript zur Verfügung zu stellen und einen Vorvertrag abzuschließen, wie zu verfahren ist, wenn das Manuskript abgelehnt oder ein Angebot für eine Annahme unterbreitet wird.
Auch hier ist eine frühzeitige Einbindung des Verlages sicherlich geboten. Hinsichtlich des Werkes gelten die urheberrechtlichen Bestimmungen, so dass Ihre Manuskript entsprechend geschützt ist. Gleichwohl sollte hier mit einem Kollegen möglichst frühzeitig alle Risiken ausgeräumt werden.
Ich hoffe Ihnen einen entsprechenden Überblick verschafft zu haben.Ich Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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