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Aufstellung von Vermögen vor Eheschließung

29. Mai 2006 14:37 |
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Familienrecht


Hallo,

wir haben vor der Eheschließung eine ETW gekauft, das EK in Höhe von 164000 DM hatte ich und habe das auch vor der Eheschließung bezahlt. Bezogen wurde diese ETW nach der Eheschließung. Eigentümer sind wir seitdem je zur Hälfte. Über sämtliche Vermögens- und Sachwerte vor der Ehe besteht eine von mir handschriftlich angefertigte, allerdings nicht unterschriebene Aufstellung.
Allerdings trägt die Aufstellung die Unterschrift meines Mannes mit Datum nach der Eheschließung.
Hat diese Aufstellung Rechtsgültigkeit?

MfG

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:

Der Vermögensaufstellung kann Beweiskraft zukommen, wenn es zu einem gerichtlichen Zugewinnausgleichsverfahren , z. B. im Rahmen einer Scheidung, kommt. Diese Aufstellung unterliegt der freien Beweiswürdigung durch den Richter.

Da Ihr Mann die Aufstellung unterschrieben hat, scheint er ja damit einverstanden zu sein, und es dürfte wegen der einzelnen Vermögensgegenstände keinen Streit geben.
Es scheint, als habe Ihr Mann mit seiner Unterschrift unter Ihre Aufstellung mit Datum nach der Eheschließung den Beweis liefern wollen, dass das aufgelistete Vermögen gemeinsam während der Ehezeit angeschafft wurde. Sie müssten dies dann in dem gerichtlichen Zugewinnausgleichsverfahren zu entkräften versuchen, wenn es darauf ankommt, wie hoch Ihr Anfangsvermögen war.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache gegeben habe. Bei Unklarheiten nutzen Sie die einmalige kostenlose Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

U. Fürstenberg
- Rechtsanwältin -

kanzlei@ra-fuerstenberg.de
www.ra-fuerstenberg.de

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