Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie werden keine Chance haben Asyl in Großbritannien aufgrund einer Verfolgung in Deutschland zu erhalten. Asyl setzt immer eine Verfolgung durch den Staat, Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebietes beherrschen, voraus. Sofern die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure erfolgt, kommt es darauf an, ob der Staat nicht Willens oder in der Lage ist, Schutz vor der Verfolgung zu bieten. Sie haben jedoch rechtliche Möglichkeiten gegen die Verfolgung vorzugehen.
Ihr Fall könnte unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diesbezüglich möchte ich Ihnen raten, eine ausführliche anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hochachtungsvoll
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht
Abgesehen davon können Sie sich in Großbritannien auch aufgrund des Rechtes auf Arbeitnehmerfreizügigkeit niederlassen.