Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Asylantrag in Großbritannien

| 29. Januar 2007 23:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
da ich als Lesbe in Deutschland massiv unter Diskriminierung und Angriffen zu leiden habe, möchte ich fragen, ob es mir möglich ist, in Großbritannien Asyl zu beantragen. Ich bin Deutsche Staatsbürgerin. Was muss ich einleiten und vor allem, wo? Da mich kein Grundgesetz der BRD betrifft (ich bin lesbisch, d.h. für mich gelten keine Grundgesetze!) befinde ich mich im "rechtsleeren Raum". Ich habe im Jahre 1998 versucht gegen eine Beleidigung meines damaligen Arbeitgebers vorzugehen und bin gescheitert. Eine heterosexuelle Kollegin, die mich zuvor als Lesbe geoutet hat; sagte zu mir: "Sowas wie Sie gehört in die Gaskammer und wenn der Adolf noch da wäre, wären sie auch dort. Und das wäre gut so!" Ich bin damals u.a.zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht gegangen und diese teilte mir mit, dass es in der BRD kein Gesetz gibt, welches homosexuelle Mitbürger vor SOWAS schützen würde. Im Jahre 2005 bin ich dann aufgrund meiner Homosexualität entlassen worden. Ich habe natürlich nicht geklagt, weil ich in diesem Land keine Rechte habe.

30. Januar 2007 | 11:14

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie werden keine Chance haben Asyl in Großbritannien aufgrund einer Verfolgung in Deutschland zu erhalten. Asyl setzt immer eine Verfolgung durch den Staat, Parteien oder Organisationen, die den Staat oder wesentliche Teile des Staatsgebietes beherrschen, voraus. Sofern die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure erfolgt, kommt es darauf an, ob der Staat nicht Willens oder in der Lage ist, Schutz vor der Verfolgung zu bieten. Sie haben jedoch rechtliche Möglichkeiten gegen die Verfolgung vorzugehen.


Ihr Fall könnte unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diesbezüglich möchte ich Ihnen raten, eine ausführliche anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


Hochachtungsvoll

Sabine Reeder
Rechtsanwältin



Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

Ergänzung vom Anwalt 30. Januar 2007 | 13:08

Abgesehen davon können Sie sich in Großbritannien auch aufgrund des Rechtes auf Arbeitnehmerfreizügigkeit niederlassen.

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sabine Reeder »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Vielen Dank!


ANTWORT VON

(204)

Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Ausländerrecht, Internationales Familienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht