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Arbeitsausfalle aufgrund Ausschluss des Kindes aus Kita-Betreuung

5. Juli 2024 13:27 |
Preis: 50,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


16:42

Guten Tag,

unser 1,5 Jahre alter Sohn wurde jüngst für zweit Tage aus der Kita-Betreuung ausgeschlossen, da man uns abdichtete, er würde an Durchfall leiden.
Am selben Tag, haben wir einen unbedenklichkeitsbescheinigung einer kinderfachärztin gereicht, aber man hat sich weiterhin auf seinen Standpunkt gestellt, dass unser Sohn erst in zwei Tagen wieder am Betreuungsangebot teilnehmen dürfte. Das ganze wurde mit Hausrecht und einem Schreiben des Bürgermeisters vom letzten Winter begründet, in welchem allerdings die Freizeichnung per Attest klar erwähnt ist. Ein Anruf beim Jugendamt des zuständigen Kreises und beim Gesundheitsamt sorgte letztendlich dafür (hier die Aussage, dass man von Durchfall bei Kindern unter 3 überhaupt erst ab 3xStuhlgang in kurzen Abständen hintereinander sprechen kann. Diese Voraussetzung war in unserem Falle nie gegeben) , dass man unseren Sohn wieder zur Betreuung zuließ. Allerdings war nun bereits ein Tag vergangen, in welchem es mir nicht möglich war, für meine Auftraggeber zu leisten (bin selbständige Beraterin), wodurch in einen Arbeitsausfall von 600 EUR erlitten habe. Ich habe der Stadt nun angekündigt aufgrund ihrer Haltung und Fehlentscheidung meine Kosten in Rechnung zu stellen. Wie stehen meine Chancen für den Fall, dass ich die Zahlung meiner Rechnung gegenüber der Stadt einklagen müsste? Und würden Sie den geschilderten Fall für mich übernehmen?

Vielen Dank

Beste Grüße

5. Juli 2024 | 14:19

Antwort

von


(465)
Am Hohen Esch 1a
28857 Syke
Tel: 04242/9370273
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen sehe ich gute Chancen, dass Sie Ihre Kosten für den Arbeitsausfall gegenüber der Stadt erfolgreich geltend machen können. Dafür sprechen folgende Punkte:
- Die Kita hat Ihren Sohn trotz Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Betreuung ausgeschlossen. Damit hat sie gegen die eigenen Regeln verstoßen, die laut Schreiben des Bürgermeisters eine Freitestung per Attest vorsehen.
- Laut Aussage des Gesundheitsamts lag bei Ihrem Sohn auch gar kein Durchfall im medizinischen Sinne vor, da weniger als 3 Stuhlgänge in kurzen Abständen erfolgten. Der Ausschluss war daher auch aus medizinischer Sicht nicht gerechtfertigt.
- Durch die ungerechtfertigte Verweigerung der Betreuung ist Ihnen ein konkreter Verdienstausfall in Höhe von 600 EUR entstanden. Diesen Schaden müsste die Stadt ersetzen.
Um Schadensersatz geltend zu machen, müssten Sie darlegen und beweisen, dass die Kita pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies dürfte hier gut möglich sein.
Ich würde Ihnen empfehlen, zunächst außergerichtlich eine Zahlungsaufforderung an die Stadt zu richten und eine angemessene Frist zu setzen. Erfolgt keine Zahlung, könnte in einem zweiten Schritt Klage erhoben werden. Die Erfolgsaussichten schätze ich als gut ein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2024 | 14:38

OK und wenn nicht gezahlt wird, dann noch einmal mahnen und wenn dann nichts passiert könnten Sie mich rechtlich vertreten, korrekt? Mit welchen Kosten wäre dann zu rechnen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juli 2024 | 16:42

Bei einer Klage mit einem Streitwert von 600,00 EUR würden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 285,60 EUR (Mindestkosten nach dem RVG) und Gerichtskosten in Höhe von 174,00 EUR entstehen.

Sie sollten also zwingend eine außergerichtliche Einigung erzielen, alles andere wäre nicht wirtschaftlich. Sie können anschließend gerne auf mich zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

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