Ansehen von Tierpornografischen Inhalten im Internet.
| 26. Juli 2024 03:23
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Preis:
55,00 €
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Beantwortet von
Sehr geehrte Anwälte,
Im Zuge einer geschmacklosen und sehr leichtsinnigen "Challenge" ging es darum den Terminus "The Art of the Zoo" bei Google einzugeben, und anschließend auf die zu findenden Bilder zu klicken. Der wohl beabsichtigte Vorsatz besagter Challenge bestand anscheinend darin, möglichst geschmackslose und, in meinen Augen, abstoßende Inhalte darzustellen, denn das Suchergebnis führte zur Darstellung von Tierpornografischen Inhalten, welche ganz ohne weitere Maßnahmen bei Google vorzufinden waren. Ich wurde anschließend unglücklicherweise noch zu einer Seite weitergeleitet, welche hauptsächlich aus den eben genannten Inhalten besteht.
Angewidert von den dargestellten Bildern schloss ich prompt meinen Webbrowser. Meine Frage würde daher lauten: Ist die reine Sichtung eines solchen Materials, ohne besagte Inhalte heruntergeladen oder weitergeleitet zu haben, strafbar bzw. Illegal? Da entsprechende Videos und Bilder ohne weiteres auf Google zu finden waren, hoffe ich natürlich, hier keine Straftat begangen zu haben und möchte mich daher mit dieser Frage rechtlich absichern.
Ich freue mich auf Ihren Antwort.
Beste Grüße!
Bewertung des Fragestellers
26. Juli 2024 | 08:23
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