Bei Banken, Kreditkartengesellschaften und ähnlichen ist es zunehmend Standard, dass Telefonate "Zu Dokumentationszwecken und Qualitätssicherung" aufgezeichnet werden.
Seine Zustimmung erteilt man damit, dass man im Vorhinein darauf hingewiesen wird und das Gespräch nicht beendet.
Meine Frage:
Kann ich das Unternehmen auffordern mir eine Kopie dieser Audiodatei zu übermitteln und wenn ja, basierend auf welcher Rechtsgrundlage.
eine Herausgabe kann nach Art. 15 III DSGVO
iVm. § 34
Bundesdatenschutzgesetz verlangt werden,
da auch Aufzeichnungen gespeicherte personenbezogene Daten sind, für die das Datenschutzrecht und damit das allgemeine Auskunftsrecht greift.