Gerne zu Ihrer Frage:
Was sollen wir jetzt tun ? Müssen wir jetzt die 500€ zahlen ?
Antwort: Es empfiehlt sich nicht, auf solche "Anhörungen" ins Blaue hinein sich zu äußern.
Besser ist es, die notwendigen Angaben zu Perons zu machen und die Äußerung zur Sache von einer Akteneinsicht abhängig zu machen.
Dazu haben Sie als Betroffene ein berechtigtes Interesse.
Dann kann man zielgenau zu den Vorwürfen Stellung nehmen; vorliegend etwa dahingehend, dass es sich hier allenfalls um leichte Fahrlässigkeit handelt könnte. Nach § 10 OWiG – kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht, die dann aber stets milder sanktioniert wird.
Oder aber, man kann grundsätzlich den Rechtsweg gegen den Vorwurf bestreiten, denn die Berufsgenossenschaft ist Verwaltungsbehörde gemäß § 36 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Mithin stehen Ihnen sämtliche Rechtsbehelfe in der Angelegenheit zur Verfügung.
Alles das lässt sich solide erst nach Akteneinsicht analysieren, die Sie auch ohne Anwalt - ggf. durch Übersendung einer PDF-Datei - oder durch persönliche Vorsprache erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer