Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Anfrage zu rechtlicher Unterstützung gegen die Schufa

13. Dezember 2024 13:08 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige anwaltliche Unterstützung in einem Fall gegen die Schufa. Konkret geht es darum, dass ich die Offenlegung der Scoreberechnung fordere, jedoch bislang nur ausweichende Antworten erhalten habe. Die Schufa teilt mir lediglich mit, dass der Score ein Allgemeinwert sei, der aus Daten mehrerer Personen zusammenfließt, verweigert aber die genaue Offenlegung der Berechnungsgrundlage.

Mit dem von der Schufa berechneten Score bin ich keineswegs zufrieden. Dieser führt bei Kreditanfragen immer wieder zu negativen Rückmeldungen, obwohl ich keinerlei Negativeinträge habe. Besonders auffällig war, dass mein Score bei meinem Umzug in mein Haus drastisch gesunken ist, ohne dass es dafür aus meiner Sicht nachvollziehbare Gründe gibt.

Außerdem wurde durch eine Fehlberatung meiner Vorherigen Bank und Fehleintragung in die Schufe, sowie meinem Umzug an eine neue Wohnadresse der Schufascore so schlecht, das er ca. 10 % gefallen ist.

Im letzten Schreiben wurde mir angeboten, eine Scoresperre vorzunehmen, damit niemand mehr den Score einsehen kann. Ich halte dies jedoch nicht für eine zufriedenstellende Lösung, da die grundlegende Problematik – die Intransparenz der Berechnung – nicht gelöst wird.

Ich habe bereits mehrfach versucht, dies eigenständig zu klären, bin jedoch nicht weitergekommen. Deshalb möchte ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Meine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden und könnte die Kosten übernehmen. Alle bisherigen Korrespondenzen mit der Schufa kann ich Ihnen bei einer Beauftragung zur Verfügung stellen.

Gerne teile ich Ihnen die Versicherungsdaten meiner Rechtsschutzversicherung mit, damit Sie eine Deckungsanfrage stellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Falco Sturm

13. Dezember 2024 | 13:33

Antwort

von


(874)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das Recht, haben Sie einmal jährlich eine unentgeltliche Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat.

Sollten diese Daten fehlerhaft sein, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung gemäß § 35 BDSG.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Schufa nicht verpflichtet, die genaue Berechnungsgrundlage des Scores offenzulegen. Der BGH hat in seinem Urteil (VI ZR 156/13) entschieden, dass die Berechnungsformeln zum Geschäftsgeheimnis der Schufa gehören. Daher ist es der Schufa erlaubt, diese Informationen nicht preiszugeben.

In Ihrem Fall ist es sinnvoll, zunächst die gespeicherten Daten bei der Schufa zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Informationen vorliegen, die Ihren Score negativ beeinflussen. Sollten Sie fehlerhafte Einträge entdecken, können Sie deren Berichtigung verlangen.

Gerne können Sie mir die Daten der Versicherung per E-Mail schicken, damit ich eine Deckungsanfrage stellen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

(874)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER