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Anfrage RS-Versicherung

23. Juni 2012 11:32 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Gesellschafter einer GbR (Arztpraxis) und suche eine RS-Versicherung, die die Anwaltskosten einer Beratung bzw. die Gerichtskosten im Streitfall unter den Gesellschaftern abdeckt. Die zurzeit bestehende FirmenRS-Versicherung schließt eine Deckung hierfür aus. Gibt es dennoch Versicherungen, die dieses anbieten, bevorzugt ohne dass ich die bestehende RS-Versicherung kündigen muss?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:

Rechtsschutzversicherungen bieten Ihre Leistungen grundsätzlich in Paketen an.

Also Familienrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz für Selbstständige, oder wie in Ihrem Falle den Firmenrechtsschutz. Einzelnen Leistungen aus den verschiedenen Paketen können Sie daher grundsätzlich nicht isoliert versichern. Es wäre also grundsätzlich eine Erweiterung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung erforderlich.

Nun zu dem nicht versicherten Risiko.

Die allgemeinen Versicherungebedingungen für Rechtsschutzversicherungen sehen sogenannte allgemeine Risikoausschlüsse vor.

Das sind Versicherungsrisiken, die grundsätzlich nicht versichert werden können. Dazu zählt beispielsweise das kollektive Arbeitsrecht, Wett und Spielverträge, Verfahren vor Verfassungsgerichten, und so weiter.

Unter den allgemeinen Risikoausschlüssen ist auch das Recht derGesellschaften zu finden. Es handelt sich dabei um Streitigkeiten die Gesellschaften wie OHG, GmbH oder GbR betreffen.

Streitigkeiten unter Gesellschafter sind somit leider Versicherungsübergreifend durch die allgemeinen Risikoausschlüsse der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. (Beispiel ARB 2000 § 3).

Mir ist auch keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander versichert.

Ich bedaure Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt



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