Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Rechtsschutzversicherungen bieten Ihre Leistungen grundsätzlich in Paketen an.
Also Familienrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz für Selbstständige, oder wie in Ihrem Falle den Firmenrechtsschutz. Einzelnen Leistungen aus den verschiedenen Paketen können Sie daher grundsätzlich nicht isoliert versichern. Es wäre also grundsätzlich eine Erweiterung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung erforderlich.
Nun zu dem nicht versicherten Risiko.
Die allgemeinen Versicherungebedingungen für Rechtsschutzversicherungen sehen sogenannte allgemeine Risikoausschlüsse vor.
Das sind Versicherungsrisiken, die grundsätzlich nicht versichert werden können. Dazu zählt beispielsweise das kollektive Arbeitsrecht, Wett und Spielverträge, Verfahren vor Verfassungsgerichten, und so weiter.
Unter den allgemeinen Risikoausschlüssen ist auch das Recht derGesellschaften zu finden. Es handelt sich dabei um Streitigkeiten die Gesellschaften wie OHG, GmbH oder GbR betreffen.
Streitigkeiten unter Gesellschafter sind somit leider Versicherungsübergreifend durch die allgemeinen Risikoausschlüsse der allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. (Beispiel ARB 2000 § 3).
Mir ist auch keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander versichert.
Ich bedaure Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
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