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Anerkennung Führerschein

10. Februar 2015 11:25 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Freund meiner Tochter hat vergangene Woche mit meinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht (Nichtbeachtung der Vorfahrt, weil ein Bus die Sicht versperrte). Personen sind nicht zu Schaden gekommen. Ich hatte ihn dazu beauftragt Erledigungen und Besorgungen für mich zu machen.

Er ist allerdings Kriegsflüchtling und hat hier in Deutschland Asyl beantragt. Bevor ich ihm mein Fahrzeug übergeben habe, habe ich auf der Internetseite des Landratsamtes Calw nachgeschaut, ob er überhaupt mit seinem Führerschein hier in Deutschland Auto fahren darf.

Hier war unter der Rubrik Führerschein vermerkt, dass er seinen Führerschein erst nach 6 Monaten neu beantragen bzw. neu erwerben muss. Diese Frist ist nun noch gewahrt.

Ich möchte aber trotzdem nochmals gerne bei Ihnen anfragen,wie hier die Rechtslage ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

10. Februar 2015 | 12:51

Antwort

von


(111)
Marburger Straße 5
10789 Berlin
Tel: 030 48625802
Web: https://www.nadiraschwili.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

ich verstehe Ihre Frage dahingehend, dass Sie wissen möchten ob der ausländische Führerschein des Freundes Ihrer Tochter zum Zeitpunkt als er das Auto fuhr in Deutschland gültig war. Dies ist - hier unabhängig von der Frage in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde - jedenfalls der Fall so lange er sich noch nicht länger als 6 Monate in Deutschland aufhält.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nadiraschwili
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht

ANTWORT VON

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