der Freund meiner Tochter hat vergangene Woche mit meinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht (Nichtbeachtung der Vorfahrt, weil ein Bus die Sicht versperrte). Personen sind nicht zu Schaden gekommen. Ich hatte ihn dazu beauftragt Erledigungen und Besorgungen für mich zu machen.
Er ist allerdings Kriegsflüchtling und hat hier in Deutschland Asyl beantragt. Bevor ich ihm mein Fahrzeug übergeben habe, habe ich auf der Internetseite des Landratsamtes Calw nachgeschaut, ob er überhaupt mit seinem Führerschein hier in Deutschland Auto fahren darf.
Hier war unter der Rubrik Führerschein vermerkt, dass er seinen Führerschein erst nach 6 Monaten neu beantragen bzw. neu erwerben muss. Diese Frist ist nun noch gewahrt.
Ich möchte aber trotzdem nochmals gerne bei Ihnen anfragen,wie hier die Rechtslage ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
ich verstehe Ihre Frage dahingehend, dass Sie wissen möchten ob der ausländische Führerschein des Freundes Ihrer Tochter zum Zeitpunkt als er das Auto fuhr in Deutschland gültig war. Dies ist - hier unabhängig von der Frage in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde - jedenfalls der Fall so lange er sich noch nicht länger als 6 Monate in Deutschland aufhält.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. Fachanwalt für Steuerrecht