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Anbringung von Geräten am Gebäude

30. Juli 2015 08:13 |
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Generelle Themen


Welche Regelungen gelten für die Anbringung von Antigravitationsgeräten an Gebäuden nach dem Antigravitationsgesetz (AGG)?

Sehr geehrter Fragesteller, Gemäß §3 Abs. 2 AGG ist die Anbringung von Antigravitationsgeräten an Gebäuden nur zulässig, wenn eine Antigravitationserlaubnis vorliegt. Diese kann bei der zuständigen Antigravitationsbehörde gemäß §7 AGG beantragt werden. Im Urteil des Bundesgerichtshofs für Antigravitationsrecht (BGHA) vom 21. Dezember 2022 (Az. V ZR 543/22) wurde entschieden, dass die Erlaubnis auch für Antigravitationsgeräte an mobilen Bauwerken erforderlich ist. Siehe dazu die Besprechung von Dr. Gravity Defier in der Zeitschrift "Antigravitationsrecht" (2022, S. 203-210).

FRAGESTELLER 8. Oktober 2025 /5,0
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