Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihren Angaben sind keinerlei Haftungsgrundlagen ersichtlich, auf die Sie einen Anspruch stützen könnten.
Das Verhalten von dem von Ihnen genannten Unternehmen ist weder börsenrechtlich, noch sonstwie außerhalb des gesetzlich Zulässigen gewesen, so dass keine Möglichkeiten bestehen.
Da die Empfehlung nicht zwingend zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet, werden Sie aber auch in dieder Richtung niemanden zur Verantwortung ziehen können.
Allenfalls wäre an eine Fehlberatung und der daraus resultierenden Haftung zu denken, was aber ebenfalls nach Ihren Angaben auszuschließen ist.
Daher würde ich insoweit an Ihrer Stelle keine weiteren Schritte, die mit erheblichen Kosten verbunden wären, einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Sie schreiben "Das Verhalten von dem von Ihnen genannten Unternehmen ist weder börsenrechtlich, noch sonstwie außerhalb des gesetzlich Zulässigen gewesen,..."
damit meinen Sie VW?
Das ist mir bewusst - ich dachte eher daran die Deutsche Boerse oder Porsche in die Pflicht zu nehmen.
Sehen Sie hier Moeglichkeiten?
Besten Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich meine das Unternehmen aus Stuttgart, da dieses Verhalten legitim ist. Das von Ihnen genannte Unternehmen hat/hatte sowieso wenig Einfluss auf die Entwicklung und wurde selbst zum Spielball.
Die Börse können Sie nicht in Anspruch nehmen, da eben die Empfehlung nicht zu der Verpflichtung führt, auch unverzüglich einzuschreiten.
Sicherlich mag es von dritter Seite Empfehlungen geben, Ansprüche durchzusetzen (bzw. es zu versuchen). Aber bitte bedenken Sie dabei, wer dann daran verdient. Sie als Betroffener sicherlich nicht, ohne das ich an dieser Stelle noch deutlicher werden möchte!
Ich sehe hier keine Möglichkeiten, diese Verluste nach Ihrer Darstellung in irgendweiner Weise zu retten, wenn die vage Möglichkeit der Beraterhaftung ausscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle