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Ärztefehler??

14. März 2007 20:35 |
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Medizinrecht


Mein Ex-Mann und Vater der beiden Söhne 12,5 Jahre alt,verstarb nach einem"routinemäßigen Eingriff(Gallensteine).
Hierbei wurde offensichtlich die Bauchspeicheldrüse verletzt,die sich dann zersetzt hat und andere Organe in Mitleidenschaft gezogen hat.
Da ich und vor allem meine Söhne endlich wissen wollen was da vorgefallen ist genau und ob hier ein grobes Verschulden vorliegt suche ich einen Anwalt auf diesem Gebiet der sich der Sache annimmt und ggf. recherchiert und Klage einreicht.
Ich bin bei der Deurag Rechtsschutz versichert.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar weil die Ungewissheit uns sehr quält.

Sehr geehrte Fragestellerin,


für den persönlichen Verlust Ihres Mannes darf ich Ihnen und Ihren beiden Söhnen mein Mitgefühl aussprechen. Ich kann Ihren Wunsch nach Aufklärung der Angelegenheit sehr gut nachvollziehen.

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, sich einen auf dem Gebiet des Medizinrechts spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen. Beim Arzthaftungsrecht handelt es sich um eine sehr komplizierte Materie, die nur von Rechtsanwälten mit entsprechenden rechtlichen Kenntnissen bearbeitet werden sollte.

Nach einer rechtlichen Prüfung der Sachlage kann der Anwalt dann Stellung zu der Frage nehmen, inwieweit ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem Schadensersatzanspruch, der auf Sie als die Erbin Ihres Mannes übergegangen sein kann, berechtigt. Besonders wichtig ist hierbei auch, die Versorgungslücke, die Ihr Mann vermutlich hinterlassen hat, in die rechtliche Betrachtung einzubeziehen.

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen nicht nur helfen, die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen, sondern auch, die Krankenakte Ihres Mannes einzusehen, entsprechende Unterlagen und Beweise zu sichern und ein geordnetes, systematisches Vorgehen zu erarbeiten.

Gerne bin ich auch bereit, die weitere Vertretung und Beratung in der Angelegenheit für Sie zu übernehmen. Sie können mich jederzeit für eine weitere Beauftragung per Email oder auch telefonisch kontaktieren. Ich werde Sie dann über das weitere Vorgehen und Ihre Möglichkeiten ausführlich beraten können.




Mit freundlichen Grüßen



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