Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Anfrage.
Personelle Grundlage der gesetzlichen Erbfolge ist die Familie. Dazu gehören die Verwandten und der Ehegatte. Zu den Verwandten zählen die ehelichen und nichtehelichen Abkömmlinge sowie die Eltern und Voreltern des Erblassers mit deren Abkömmlingen. Der Adoptivsohn des verstorbenen Ehemanns ist somit kein Verwandter dessen Ehefrau und daher auch nicht erberechtigt.
Ich hoffe, Ich habe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können. Für Verständnisfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
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